Verfassungsschutz wird zum Richter über Gemeinnützigkeit
36 NGOs kritisieren geplantes Steuergesetz 2013 Heute, am 28.06.2012, findet im Bundestag die 1. Lesung zur Änderung eines Gesetzes zur Abgabenordnung statt. Das hört sich ganz harmlos an.
Das Gesetzesvorhaben würde jedoch dem Verfassungsschutz ermöglichen, de facto über den Fortbestand gemeinnütziger Organisationen zu entscheiden. 36 NGOs forderen die Bundestagsabgeordneten jetzt in einem offenen Brief auf, dem Steuergesetz 2013, das heute in erster Lesung im Parlament debattiert wird, ihre Zustimmung zu verweigern.
Mit dem vorgelegten Gesetz will die Bundesregierung die Abgabenordnung (AO) so ändern, dass Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht im Zusammenhang mit Extremismus genannt werden, die Gemeinnützigkeit ohne Prüfung entzogen wird (§ 51, Absatz 3, AO).
Initiatoren des offenen Briefes sind das globalisierungskritische Netzwerk Attac und die Umweltschutzorganisation Robin Wood. Zu den 36 Unterzeichnenden gehören unter anderem die Humanistische Union, Greenpeace, Medico International, der BUND, Pro Asyl, Lobby Control und das Komitee für Grundrechte und Demokratie.
"In den jährlich 17 Verfassungsschutzberichten von Bund und Ländern sind schon viele Organisationen aufgetaucht, ohne dass es konsistente Kriterien dafür gäbe", sagte Jutta Sundermann von Attac. "Das Problem beginnt bereits beim Begriff 'Extremismus'. Mehrere Gutachten, darunter eines vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, haben festgestellt, dass die vom Verfassungsschutz verwendete Bezeichnung 'Extremismus' kein definierter Rechtsbegriff ist. Er wird in keinem einzigen Gesetzestext verwendet – mit Ausnahme der Abgabenordnung!"
Daniel Häfner von Robin Wood ergänzte: "Betroffene Organisationen würden nicht einmal angehört. Der Verfassungsschutz wäre damit Kläger und Richter zugleich – und müsste nicht einmal seine Quellen offenlegen. Das widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien und würde dem Verfassungsschutz eine inakzeptable Macht über einen wichtigen Teil der Zivilgesellschaft geben."
Der Verlust der Gemeinnützigkeit würde für viele Organisationen das Aus bedeuten: Spenden an sie wären nicht mehr steuerlich absetzbar, die Befreiung von der Körperschaftssteuer wäre aufgehoben, und unter Umständen würden hohe Steuernachforderungen fällig.
Die geplante Änderung verschärft eine Regelung, die erst 2009 in die Abgabenordnung aufgenommen wurde. Dazu Jutta Sundermann: "Schon da hat sich gezeigt, dass die rechtliche Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit im Einzelfall länger dauert, als eine betroffene Organisation unter erschwerten Bedingungen finanziell überleben kann."
Deshalb fordern die Unterzeichner des Briefes, den betreffenden Paragrafen ganz aus der Abgabenordnung zu streichen. Aktion Freiheit statt Angst e.V. solidarisiert sich mit dem Schreiben und appelliert an die Abgeordneten die Gewaltenteilung zu erhalten. Die Exekutive darf keine Alleinentscheidung unter Ausschluss der Judikative erhalten!
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