20120609 Gulu Walk in Berlin

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Gulu Walk  2012 in Berlin Aktion Freiheit statt Angst e.V. wird auch in diesem Jahr wieder mit...

201209 Aktionswoche

201209 Aktionswoche "Bildung ohne Bundeswehr"

Aufruf zur bundesweiten Aktionswoche gegen Bundeswehr in Schulen undHochschulen vom 24.-29....

20120512 GlobalMay Manifesto

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Auf zum globalen Aktionstag, heute 12. Mai in Berlin Zum heutigen Auftakt der Maidemonstrationen...

20120512 Brief an Oberbügermeisterin Roth

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Tausende protestieren gegen Blockupy-Verbot in Frankfurt Die Frankfurter Ordnungsbehörden hatten...

20120506 Kind nach 20 Jahren abgeschoben

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Ein Kind wächst über 20 Jahre in der Bundesrepublik auf und wird dann abgeschoben ... so etwas...

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201205 Newsletter Mai 2012

05/2012 Newsletter und Termine Aktion Freiheit statt Angst e.V.

 ******************************
Inhaltsverzeichnis:

1. PNR Abstimmung im EU Parlament
2. Teilnahme an den Sozialprotesten im Mai
3. Aktiv auf dem McPlanet Kongress
4. Gulu Walk in Berlin am 09.06.2012
5. Kind nach 20 Jahren...


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20120516 FRONTEX rüstet auf

Panzergraben, Grenzzaun, Wachroboter und mehr deutsche Polizei

Die Türkei ist von ihrem Nachbarn EU "not amused". An der EU Grenze Griechenland - Türkei fallen Schüsse auf Personen und die benutzten Schlauchboote. Wer zuerst geschossen hat ist nicht zweifelsfrei erwiesen. Kürzlich starben drei...


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20120516 Wohnanlagen videoüberwacht

2.800 Überwachungskameras gegen Sperrmüll

Das von der Wohnungsbaugesellschaft Wiener Wohnen vor einem Jahr gestartete Pilotprojekt der "mobilen Videoüberwachung" gilt nun als "großer Erfolg". Die illegalen Ablagerungen von Sperrmüll sind stark zurück gegangen.

Das Ziel, die Übeltäter auf...


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20120515 Kultur-Flatrate für Internetzugang

Keine globale Überwachung des Internets

In einem Artikel der Zeit spricht sich der EU Abgeordnete Jan Philip Albrecht gegen ein Urheberrecht aus, dass private Datenverarbeitung einbeziehen will.

"Die Durchsetzung von Urheberrechten im privaten, nicht-kommerziellen Bereich wäre ebenso wie beim...


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20120609 Gulu Walk in Berlin

Gulu Walk  2012 in Berlin

Aktion Freiheit statt Angst e.V. wird auch in diesem Jahr wieder mit vielen anderen gegen den Missbrauch von Kindern als Soldaten demonstrieren. Drei unserer Arbeitsgruppen rufen diesmal zur Teilnahme an der Demo


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20120514 Kein "legaler" Staatstrojaner möglich

BKA offenbar mit Staatstrojaner-Entwicklung gescheitert

Wie alle Experten vorher gesagt haben, musste nun auch das Bundeskriminalamt (BKA) merken, dass man keinen Trojaner bauen kann, der keine in Deutschland unerlaubte Funktion nutzt.  Nun hat das BKA vor Vertretern aus Bund und Ländern...


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20120513 facebooks Datenschutzrichtlinie

facebook: Daten behalten solange wie erforderlich

“Wir werden Daten so lange einbehalten, wie dies erforderlich ist, um den Nutzern und anderen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Diese umfassendere Verpflichtung gilt für alle Daten, die wir über Dich sammeln und erhalten, einschließlich...


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20120513 Vorratsdaten helfen nicht bei Strafermittlungen

 

Sozialdemokratie hat sich von Grundprinzipien verabschiedet

Im Deutschlandradio Kultur erläutert der Rechtspolitiker Wolfgang Neskovic von der Linken-Bundestagsfraktion sein Verhältnis zu Vorratsdatenspeicherung und anderen Parteien.

Insbesondere bemängelt er, dass immer mehr Gesetze als...


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201209 Aktionswoche "Bildung ohne Bundeswehr"

Aufruf zur bundesweiten Aktionswoche gegen Bundeswehr in Schulen und
Hochschulen vom 24.-29. September 2012

Aktion Freiheit statt Angst e.V. unterstützt diesen Aufruf und die Aktionswoche im Herbst diesen Jahres und wird sich als Mitglied der Berliner Bündnisses "Schule ohne Militär" aktiv an...


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20120512 GlobalMay Manifesto

Auf zum globalen Aktionstag, heute 12. Mai in Berlin

Zum heutigen Auftakt der Maidemonstrationen dokumentieren wir hier die deutsche Übersetzung des "Global May Manifesto" mit einigen Bildern der Demos in Berlin:

Wir leben in einer Welt, die von Kräften kontrolliert ist, welche unfähig (nicht in...


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20120512 Netzneutralität als Gesetz

 

Niederlande schreiben als erstes Land Netzneutralität vor

Vor 4 Tagen hat die zweite (und wichtigste) Kammer des Niederländischen Parlaments ein Gesetz zum Schutz eines offenen und sicheren Internets angenommen. Damit sind die Niederlande der erste Staat, der die Netzneutralität gesetzlich...


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20120512 Bildungspaket und Datenschutz

„Man zieht sich aus bis auf die Unterhose“

Eine Hartz-IV-Empfängerin sollte, um das Mittagessen ihres Kindes nach dem Bildungspaket gefördert zu bekommen, eine Kopie ihres Leistungsbescheides beim Kindergarten abgegeben. So stand es auf dem Antragsformular. Dort standen ihre Bankdaten, der...


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20120511 ACTA ist noch nicht am Ende

ACTA wieder auf der Bühne

Ausgerechnet der tschechische Europaskeptiker Jan Zahradil. ist für die Erstellung des Berichts des Entwicklungsausschuss (DEVE) der Europäischen Kommission für das ACTA Abkommen zuständig. Es wird damit gerechnt, dass sich der Ausschuss dafür aussprechen wird, um der...


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20120511 Drohnen werden teurer

De Maiziere bekommt kein Geld für Drohnen

Die Bundesregierung wollte vor dem NATO GIpfel noch schnell trotz einer Kostensteigerung für Deutschland um mehr als 20 Prozent auf knapp 500 Mio. Euro das Drohnen-Überwachungssystem Alliance Ground Surveillance (AGS) bestellen. Beide damit befassten...


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Aktion Freiheit statt Angst e.V.

20110110 Aktion Freiheit statt Angst macht Verbesserungsvorschläge für Datenschutz

Details

Stellungnahme zum "Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union"

Im Rahmen des Diskussionsprozesses für die Novelle der Richtlinie zum Datenschutz in Europa hat auch Aktion Freiheit statt Angst e.V. eigene Vorschläge gemacht.

Die Dokumente im Wortlaut als .pdf in
To English version of this article

Verkürzter Auszug:


Wir möchten im folgenden zu einigen Punkten in Ihrem Konzept Anmerkungen machen, die uns besonders wichtig erscheinen.

Bedeutung der EU Richtlinie zum Datenschutz

Die EU Richtlinie zum Datenschutz hat bereits eine wichtige Rolle bei der Schaffung eines gemeinsamen europäischen Mindeststandards beim Datenschutz gespielt. Dies gilt auch künftig. Genauso wird es weiterhin Staaten in Europa geben, die bei bestimmten Themen aus nationalen Besonderheiten erweiterte Datenschutzstandards für erforderlich halten. Das soll die Richtlinie auch weiter ermöglichen, keinesfalls soll sie eine Obergrenze des Datenschutzes in Europa definieren. Nur dann können, inspiriert aus lokalen Notwendigkeiten, neue Ideen ausprobiert werden und in eine weitere nachfolgende europäische Regelung einfliessen.

Recht auf Vergessen im Netz

Für eine Stärkung der Interessen und Rechte der Verbraucher unterstützen wir alle Maßnahmen, die im Internet ein "Recht auf Vergessen" ermöglichen und fördern.

Dazu gehören:
  •  Keine Weitergabe/Verkauf von Kundendaten
  •  Löschung der Daten nach Ende einer Geschäftsbeziehung
  •  Automatische Löschung von personenbezogenen Verkehrsdaten (IP Adressen, Cookies, ...) sobald sie für technische Zwecke nicht mehr benötigt werden
  •  Keine Verknüpfung von Daten aus unterschiedlichen Geschäftsbeziehungen (s. Anmerkungen zum Thema strikte Zweckbindung)
  • Untersuchung neuer technischer Möglichkeiten für "temporäre Daten" (automatische Löschung nach vorgegebener TTL, Zugang zu Daten nur über Zeitschlüssel)

Keine stillschweigende Zustimmung zur Datenspeicherung

In dem von Ihnen vorgelegten Entwurf wird leider das Opt-Out Verfahren propagiert. Damit wird der Betroffene in der Regel nicht vorher gefragt ob seine Daten gespeichert werden dürfen. Er muss von sich aus aktiv werden, wenn er dies nicht wünscht.

Hier ist in jedem Fall eine Änderung notwendig. Nur ein Opt-In Verfahren kann gewährleisten, dass personenbezogene Daten nur mit dem wirklichen Einverständnis des Betroffenen gespeichert werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch unterstreichen, dass besonderes Augenmerk auf die Freiwilligkeit der Einwilligung zur Speicherung von Kundendaten zu legen ist. Wie in dem Konzept genannt (S.9), sehen auch wir hier große Unterschiede in den Regelungen der europäischen Staaten, die in Richtung zu einer "Gewährleistung der Einwilligung ohne Zwang und in voller Kenntnis der Sachlage" zu vereinheitlichen sind. Eine entsprechende Regelung muss in jedem Fall auch Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen dagegen vorsehen.

Auf der anderen Seite muss es auch eine umfassende Informationspflicht der speichernden Stellen über die gespeicherten Daten und den jeweiligen Verwendungszweck geben, die kostenfrei und für jedermann verständlich zur Verfügung steht.

Strikte Zweckbindung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert stets einen wohldefinierten Zweck. Dieser Zweck ist vor der ersten Erfassung der Daten festzulegen und dem Betroffenen bekannt zu machen. Nur dann kann der Betroffene seine Einwilligung "in Kenntnis der Sachlage" (s.o.) geben. Die gespeicherten Daten dürfen nur zu diesem(!) vereinbarten Zweck verarbeitet werden. Sie dürfen insbesondere nicht mit anderen Daten verknüpft werden, die zu einem anderen Zweck erfasst wurden.

Data Mining

Aufgrund unserer Position zur strikten Zweckbindung sind wir auch der Meinung, dass eine Verwendung personenbezogener Daten in Data Mining Verfahren unzulässig sein muss. Wie die deutschen Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern bereits im März 2000 festgestellt haben2), dürfen personenbezogene Daten in keinem Fall nach anderen Kriterien und mit anderen Datenbeständen verknüpft werden als bei ihrer Speicherung vereinbart. In ihrer Entschließung stellten sie damals fest: "Nach dem grundrechtlichen Gebot der Zweckbindung dürfen personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlich zugelassenen Zwecke oder der gegenseitigen Vereinbarungen verwendet werden. Eine personenbezogene Speicherung in einem allgemein verwendbaren Data Warehouse entfernt sich vom ursprünglichen Verwendungszweck und stellt eine Speicherung auf Vorrat ohne Zweckbindung dar."

Dies gilt insbesondere für Kundendaten in der Privatwirtschaft aber auch genauso für die Daten die von staatlichen Stellen verarbeitet werden. Über diesen Grundsatz ist ebenfalls europaweit Einverständnis herzustellen und eine entsprechende Regelung im europaischen Datenschutzrecht zu verankern.

Keine unterschiedliche Behandlung von Polizeidaten (europol, eurojust)

In Kapitel 2.3 weisen Sie richtig darauf hin, dass die Datenschutzvorschriften der einzelnen europäischen Staaten in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit stark voneinander abweichen. Darüber hinaus haben auch die bereits bestehenden europäischen Regelungen bisher versäumt Druck zu einer Verbesserung des Datenschutzes zu machen. Durch den Lissabon-Vertrag besteht nun dazu eine Möglichkeit.

Deshalb sind jetzt folgende Aufgaben vordringlich:

  •  Die Inhalte aus dem Rahmenbeschluss 2008/977/JI 3) müssen auch für die Datenverarbeitung innerhalb der einzelnen Ländern gelten, nicht nur für den Datenaustausch.
  •  Die vereinbarten Inhalte sind über die bestehenden Mindeststandards hinaus zu entwickeln. Insbesondere muss auch bei der Arbeit der Polzei- und Justizbehörden das Zweckbindungsprinzip (s.o.) gelten.
  •  Es muss eine strikte Trennung zwischen den Daten der verschiedenen Betroffenengruppen (Straftäter, Verdächtige, Zeugen, Opfer) gewährleistet werden, so dass deren Daten nur zu den jeweils vereinbarten, eng begrenzten Zwecken genutzt werden dürfen.
  •  Auch für die Aufbewahrung von Polizeidaten sind einheitliche Speicherfristen festzulegen.
  •  Eine Kontrolle der Einhaltung der Datenschutzbestimmung auch dieser Daten durch den europäischen und die jeweiligen Länder-Datenschutzbeauftragten versteht sich von selbst.

Darüber hinaus ist im Rahmen einer europäischen Richtlinie zur Informationsfreiheit zu garantieren, dass der Bürger auch über das Handeln der Polizei- und Sicherheitsbehörden Informationen erhalten kann. Engstirnige Ausnahmeregelungen wie im deutschen Informationsfreiheitsgesetz dürfen sich auf europäischer Ebene nicht wiederholen.

Durch den Lissabon-Vertrag sind nun auf dem Sicherheitsektor gemeinsame europäische Regelungen möglich. Deshalb möchten wir fordern, die "sektorspezifischen EU-Vorschriften für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen" nicht(!) "langfristig" sondern möglichst zügig an die neue europäische Datenschutzregelung anzupassen (S.17).

Weitere Feststellungen

Im folgenden wollen wir einige Ihrer Forderungen/Feststellungen zusätzlich aus unserer Sicht bestätigen und hoffen, dass diese auch in die Datenschutznovelle in ausreichendem Maße Eingang finden.

- Cloud Computing

Auch wir sehen beim Cloud Computing die Gefahr, dass der Nutzer keinen Überblick darüber hat, wer in den Besitz seiner Daten kommt, was mit diesen geschieht und in welche Staaten sie transferiert werden. Europäische Anbieter solcher Dienste sind entsprechend der Datenschutzrichtlinie besonders daraufhin zu kontrollieren, welche Daten außerhalb Europas verarbeitet werden.

Auf der anderen Seite ist auch der Verbraucher auf die Gefahren hinzuweisen. In diesem Zusammenhang begrüssen wir die Absicht der "Kofinanzierung von Aufklärungsmaßnahmen zum Thema Datenschutz aus dem EU Haushalt" (S.9). In vielen unserer praxisbezogenen Workshops zu Datensicherheit und Datenschutz auf dem PC und im Internet begegnet uns eine weitverbreitete Unkenntnis der technischen Hintergründe und dadurch bedingt das Nichtbeachten von meist einfachen Möglichkeiten zu mehr Datenschutz (Cookies löschen, Virenschutz und Firewalls einrichten,...).

- Mitteilung bei einer Datenschutz-Verletzung

Es ist vorzuschreiben, dass jedes Privatunternehmen aber auch jede staatliche Stelle dazu verpflichtet wird, bei Kenntnis über eine Datenschutzverletzung den jeweils Betroffenen darüber zu informieren.

- IP-Adressen sind bestimmbare personenbezogene Daten

Selbstverständlich sind IP Adressen personenbezogene Daten, da sie über die Kundendatenbank des jeweiligen Providers zu jedem Zeitpunkt eine eindeutige Zuordnung zu einem Menschen darstellen.

- Gendaten sind sensible Daten

Auch wir sind der Ansicht, dass Gendaten sensible Daten sind und damit als besonders schützenswert anzusehen sind.

- Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten

Selbstverständlich muss ein Datenschutzbeauftragter unabhängig handeln können. Für Datenschutzbeauftragte in Betrieben und bei staatlichen Stellen ist sicherzustellen, dass sie ihre Funktion unabhängig und ohne Einfluss durch den jeweiligen Arbeitgeber ausüben können.

Die Ausstattung der Datenschutzbeauftragten ist vom Betrieb oder der Dienststelle in dem Umfang zu gewährleisten, dass er/sie die notwendige Kontrolltätigkeit ausführen kann.

Links

1 Aktion Freiheit statt Angst e.V.; www.aktion-freiheitstattangst.org/de/aktivitaeten-a-news/aktivitaetenliste


2 Entschließung der 59. Konferenz der Datenschutzbeauftragten Bund/Länder vom 14./15. März 2000; www.datenschutz-mv.de/dschutz/beschlue/ent59.html

3 Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates vom 27.11.2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden (ABl. L 350 vom 30.12.2008, S. 60)



   
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