Aktion Freiheit statt Angst e.V.
20100922 Verfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen ELENA ab
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- Erstellt am Mittwoch, 22. September 2010 10:25
- Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 06. Oktober 2010 13:07
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ELENA hat weiter ungezügelten Datenhunger
Mit großem Unverständnis hat die Arbeitsgruppe Arbeitnehmer- und Verbraucherdatenschutz der Aktion Freiheit statt Angst e.V. auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ELENA reagiert.
Nach den Datenskandalen der letzten Jahren ist es völlig unverständlich, dass das Bundesverfassungsgericht das offensichtliche Risiko eines Datenmissbrauchs aufgrund der seit dem 1. Januar 2010 bereits laufenden Vorratsdatenspeicherung der sensiblen Arbeitnehmerdaten als "zu gering ansieht“.
Immerhin hat das Gericht in seinem Beschluss eingeräumt, dass die entsprechende Datenspeicherung ein Grundrechtseingriff ist. So darf man immer noch gespannt auf die Hauptverhandlung sein.
Beklagenswert ist jedoch, dass in der Zwischenzeit weiter ein unverhältnismäßiger Aufwand getrieben wird, um diese gefährliche Datenhalde weiter zu vergrößern.











Zum heutigen Auftakt der Maidemonstrationen dokumentieren wir hier die deutsche Übersetzung des "Global May Manifesto" mit einigen Bildern der Demos in Berlin:

