20120207 Safer Internet Day

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"Mobiles Internet? Ja, sicher!" Mitglieder der Arbeitsgruppe Arbeitnehmer- und...

20120205 PNR Vereinbarung mit USA ablehnen!

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Aktion Freiheit statt Angst e.V. appelliert an EU-Abgeordnete Aktion Freiheit statt Angst e.V....

20120211 ACTA stoppen!

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11.02.2012 Demo gegen ACTA in Berlin To English version below Die Arbeitsgruppe...

20120120 Asylrecht ad absurdum gestaltet

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Gemeinsame Stellungnahme gegen die Inhaftierung von Asylsuchenden und das Asylschnellverfahren...

20120118 Rüstungsforschung aus dem Bildungshaushalt

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Die "Großen Brüder" von INDECT ... unter diesem Titel konnten Mitglieder der Arbeitsgruppe...

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20120207 Safer Internet Day

"Mobiles Internet? Ja, sicher!"

Mitglieder der Arbeitsgruppe Arbeitnehmer- und Verbraucherdatenschutz von Aktion Freiheit statt Angst e.V. haben an der Fachkonferenz "Mobiles Internet? Ja, sicher!" in Berlin teilgenommen. Kernthema war die Bedeutung des Datenschutzes beim mobilen Internet.

...


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20120208 VDS vor dem EUGh

Kassiert der Europäische Gerichtshof nun die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung?

Der AK Vorrat stellt in seiner aktuellen Pressemitteilung fest:

"Pünktlich zum heutigen Europäischen Datenschutztag wurde bekannt, dass der irische High Court am gestrigen Freitag dem Europäischen...


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20120207 Viele Tote an den Außengrenzen

Freies Radio FREIRAD berichtet von den EU-Außengrenzen

Ab 6. Februar wird das Freie Radio FREIRAD aus Innsbruck täglich von den EU-Außengrenzen berichten. Von 1988 bis 1. August 2011 starben, nach Zählungen verschiedener NGOs, 17.738 Menschen an den europäischen Außengrenzen beim Versuch nach...


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20120207 Neuer DE-Mail Anbieter

De-Mail-Lösung von Mentana-Claimsoft zertifiziert

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar haben der Firma Mentana-Claimsoft  ihren geplanten De-Mail-Dienst zertifiziert. Die Firma möchte gemeinsam mit Microsoft mit einer...


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20120205 PNR Vereinbarung mit USA ablehnen!

Aktion Freiheit statt Angst e.V. appelliert an EU-Abgeordnete

Aktion Freiheit statt Angst e.V. hat an die deutschen EU-Abgeordnete appelliert, der Vereinbarung zur Weitergabe von Fluggastdaten an die USA nicht zuzustimmen.

Der Brief im Wortlaut:

Vereinbarung zur Weitergabe von Fluggastdaten an...


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20120206 "Nur IP Adressen wichtig"

Vorratsdatenspeicherung nur Hilfe für Abmahnanwälte?

Die Vorratsdatenspeicherung war nur wichtig für die Erlangung von IP Adressen von Nutzern. Das hat eine Studie des Bundeskriminalamts (BKA) ergeben, die das Innenministerium jetzt veröffentlichte. 98 % der erfolglosen BKA-Anfragen bezogen sich...


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20120206 ALG II und kaum Datenschutz

"Datenlöschung leider technisch unmöglich"

§84 des SGB X besagt in Absatz 2: Sozialdaten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Sie sind auch zu löschen, wenn ihre Kenntnis für die verantwortliche Stelle zur rechtmäßigen Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben...


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20120206 Fahndung im Web 2.0

Berliner Polizei prüft Facebook-Einsatz

Die Berliner Polizei möchte Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Co. zu Fahndungszwecken nutzen. Offen sind noch einige Datenschutzfragen und es fehlt das "technische Know How" bei den Beamten. Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix fordert...


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20120205 Gutachten zu Three-Strikes

Staatssekretär begrüßt neue Studie zur Bekämpfung von Internetpiraterie

Pressemitteilung des BMWi vom 03.02.2012 bewertet "Warnhinweise bei Urheberrechtsverletzungen":

Die Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln hat heute ein Gutachten vorgelegt, das Modelle anderer...


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20120205 Microsoft gegen EU Datenschutz

Microsoft-Deutschland-Chef warnt bei Datenschutz vor "Überregulierung"

Nach der Forderung von EU-Grundrechtekommissarin Viviane Reding, die Datenschutzgesetze zu verschärfen, hat Microsoft-Deutschland-Chef Ralph Haupter vor "Überregulierung" gewarnt. Auch er hält "eine Harmonisierung der...


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20120205 Malte Spitz unterwegs

Vorratsdatenspeicherung geht auch ohne Gesetz weiter

Die Vorratsdatenspeicherung im Bereich Mobilfunk geht auch ohne explizites Gesetz weiter, nur ist die Speicherdauer teilweise kürzer. Dies geht aus Daten hervor, die der Grünen-Politiker Malte Spitz über seine Mobilfunkanbieter erhalten hat....


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20120204 Verdächtiges Verhalten

Do You Like Online Privacy? You May Be a Terrorist

Auf der offiziellen Seite von FBI und des Bureau of Justice Assistance kann man nachlesen woran man einen Terroristen erkennt.

  • Use of anonymizers, portals or other means to shield IP addresses
  • Encryption or use of software to hide encrypted...

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20120204 Auch in Meck-Pomm Handy-Überwachung

Eingepeilt ohne, dass es der Nutzer bemerkt

Polizei, Verfassungsschutz und Zoll haben bei ihren Ermittlungen auch in Mecklenburg-Vorpommern vermehrt  auf die Ortung von Mobiltelefonen gesetzt. Die Polizei verschickte im vergangenen Jahr in 215 Fällen insgesamt knapp 14 100 sogenannte stille SMS,...


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20120204 Pädagogischer Sinn sehr fraglich

Informationsstelle Militarisierung fordert Stellungnahme des Oberschulamts bezüglich Fallschirmspringerübungen

"Hellauf begeistert von der Show (einer gemeinsamen Übung des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr mit Spezialeinheiten der US-Army) waren die Grundschüler, derer sich mehrere...


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Aktion Freiheit statt Angst e.V.

Geschäftsordnung

Details

Geschäftsordnung für Aktion Freiheit statt Angst

 (Download als PDF)

§1 Der Vorstand

    1. Die Mitglieder des Vorstandes sollen sich monatlich zu den Belangen des Vereins besprechen.
    2. Die Entscheidungen des Vorstandes werden mehrheitlich getroffen.
    3. Der Vorstand trifft Entscheidungen über die durchzuführenden Projekte, über finanzielle Maßnahmen bis zu einem Umfang von 2000 € und über die Art und Weise des Auftritts des Vereins in der Öffentlichkeit.
    4. Der Vorstand bestätigt die Leiter/innen in den Bundesarbeitsgruppen (§3 Abs. 4).
    5. Die Post des Vereins wird, sofern der Empfänger nicht genau bezeichnet ist, von den Vorständen bearbeitet bzw. weitergeleitet.

      Satzungsgemäß werden die Sitzungen der Organe des Vereins vom Vorsitzenden einberufen. Sofern der 1.Vorsitzende die schriftlichen Einladungen nicht selbst erstellt, beauftragt er den Schriftführer mit dem notwendigen Schriftverkehr. Im Verhinderungsfall übernimmt der 2. Vorsitzende diese Aufgabe. Allen Mitgliedern des Vereins ist eine Kopie der Einladung und nach Ende der Sitzung eine Kopie des Sitzungsprotokolls zu zusenden.
    6. Eine Haftung des Vereins bzw. seiner Mitglieder für Fahrlässigkeit des Vorstandes oder einzelner Vorstandsmitglieder ist ausgeschlossen.
    7. Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes bzw. Gesamtvorstandes:

a) Die beiden Vorsitzenden vertreten den Verein gegenüber Institutionen und der Öffentlichkeit, sprechen für den Gesamtvorstand, berufen frist- und formgerecht Versammlungen ein und leiten diese; leiten Beschlüsse und Entscheidungen des Vorstands an die Betreffenden weiter.

b) Der Vorstand genehmigt Haushaltsmittel im Rahmen des Haushaltsplanes; weist nach Prüfung von Rechnungen, Forderungen und Aufwandsentschädigungen diese zur Zahlung durch den Schatzmeister an, richtet zusammen mit dem Schriftführer ein Informations- und Organisationssystem für den Verein ein, führt und aktualisiert zusammen mit dem Schriftführer eine Mitgliederliste und sorgt für die Erstellung von Formularen und Organisationshilfsmitteln.

c) Die/Der 2. Vorsitzende vertritt die/den 1.Vorsitzende/n im Falle der Verhinderung und übernimmt deren/dessen Aufgaben und Pflichten. In Abstimmung mit der/dem 1.Vorsitzenden übernimmt sie/er Aufgaben und Verpflichtungen der/des 1.Vorsitzenden, auch wenn diese/r nicht verhindert ist.

d) Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden (1. und 2. stellv. Vorsitzende/r) vertreten jeweils die Vorsitzende/n im Falle der Verhinderung und übernehmen deren Aufgaben und Pflichten. In Abstimmung mit den Vorsitzenden übernehmen sie jeweils die Aufgaben und Verpflichtungen der Vorsitzenden, auch wenn diese nicht verhindert sind.

e) Die beiden Vorstandsvorsitzenden sind nur gemeinsam verfügungs- und zeichnungsberechtigt.

f) Der Schatzmeister ist für die ordnungsgemäße Buchführung der Einnahmen und Ausgaben des Vereines zuständig; überwacht Eingang und Ausgang von Zahlungen; erstellt die Erhebungen für die Mitgliedsbeiträge und stellt diese den Mitgliedsorganisationen und Mitgliedern zu; führt und berichtigt den Vermögensbestand und das Inventar unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften; überweist Zahlungen nach Freigabe durch den 1.Vorsitzenden, mahnt rechtzeitig (innerhalb 14 Tagen) ausstehende Forderungen an und sorgt für deren Eintreibung. Er stimmt halbjährlich das Kassenbuch mit dem geschäftsführenden Vorstand ab.

g) Die KassenprüferInnen können jederzeit Einblick in die Finanzen und Buchführung verlangen. Sie sollten mindestens halbjährlich die Buchhaltung prüfen.

8. Sämtliche finanzielle Verpflichtungen sind entsprechend von den Vorstandsvorsitzenden vorzunehmen. Rechnungsstellung erfolgt für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Berlin.

9. Ausgenommen hiervon ist Verbrauchsmaterial, das die Funktionsträger selbst beschaffen. Die FunktionsträgerInnen innerhalb des Vorstandes erstellen für ihren Verantwortungsbereich den voraussichtlichen Finanzbedarf (inklusive der Reisekosten) für das folgende Geschäftsjahr und melden diesen dem geschäftsführenden Vorstand bis 4 Wochen vor Beginn des neuen Geschäftsjahres als Grundlage für den Haushaltsplan des neuen Geschäftsjahres.
10. Die/Der 1.Vorsitzende hat auf der jeden Jahres stattfindenden ordentlichen Vollversammlung (gem. §8 der Satzung) einen Rechenschaftsbericht einschließlich des Kassen- und Rechnungswesens schriftlich vorzulegen, ihn und die Vereinspolitik zu erläutern sowie etwaige Bilanzen zu erstellen.
11. Im Falle der Ab- oder Neuwahl bzw. Abberufung der bestellten Organe hat der Vorstand die Geschäfte bis zur Übergabe fortzuführen.
12. Über Änderungen der Geschäftsordnung entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand ist hier nur bei vollständiger Anwesenheit beschlussfähig.

§2 Der Beirat

  1. Der Beirat entscheidet über finanzielle Maßnahmen in einem Umfang von über 2000 €.
  2. Der Beirat ist bei der Anwesenheit von mindestens 13 Mitgliedern beschlussfähig.
  3. Entscheidungen des Beirats werden mehrheitlich getroffen.
  4. Der Beirat trifft strategische Entscheidungen und die grundsätzliche Ausrichtung der Vereinsarbeit.
  5. Der Beirat besteht aus:
  6. Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes bzw. Gesamtvorstandes:
    • den Delegierten der Vollversammlung, die keine andere Funktion im Verein innehaben dürfen,
    • den Delegierten der Mitgliedsorganisationen, die keine andere Funktion im Verein innehaben dürfen,
    • allen Leiter/innen der Bundesarbeitsgruppen,
    • den Mitgliedern des Vorstands,
    • Ehrenmitgliedern, die von jedem Mitglied des Vereins als Mitglieder des Beirats vorgeschlagen werden können; die Ehrenmitglieder im Beirat werden durch die Vollversammlung in den Beirat gewählt.
  7. Die Anzahl der jeweils im Beirat vertretenen Delegierten der Vollversammlung, Delegierten der Mitgliedsorganisationen und Ehrenmitgliedern muss paritätisch sein. Das Quorum wird durch die Vollversammlung festgelegt.

§3 Die Vollversammlung

  1. Die Vollversammlung ist bei der Anwesenheit von mindestens 13 Mitgliedern beschlussfähig.
  2. Entscheidungen der Vollversammlung werden mehrheitlich getroffen.
  3. Die Vollversammlung legt das Quorum der im Beirat vertretenen  Delegierten der Vollversammlung, Delegierten der Mitgliedsorganisationen und Ehrenmitglieder fest (§2 Abs. 5).

§4 Bundesarbeitsgruppen

  1. Bundesarbeitsgruppen (BAG) sind Zusammenschlüsse von Mitgliedern des Vereins zur Erarbeitung und Durchführung von spezifischen Arbeitsinhalten. Die Bundesarbeitsgruppen sind dem Vorstand und der Vollversammlung in Textform vorzustellen und durch den Vorstand zu bestätigen.
  2. Die Bundesarbeitsgruppen, zu denen es in lokalen und regionalen Gruppen (Ortsgruppen) Entsprechungen gibt, bestehen aus den LeiterInnen aller loakeln und regionalen Arbeitsgruppen (LAG). Auch Nicht-Mitglieder des Vereins können in LAG mitarbeiten, jedoch nicht die Funktion einer/s Leiters/in ausüben.
  3. Bundesarbeitsgruppen können jederzeit von ihren Mitgliedern gebildet und aufgelöst werden.
  4. Jede Bundesarbeitsgruppe muss eine/n Leiter/in bestimmen. Der Modus der Bestimmung und Delegation einer/s Leiters/in bleibt den BAG überlassen.
  5. Die Leiter/innen der Bundesarbeitsgruppen werden von deren Mitgliedern dem Vorstand vorgeschlagen und vom Vorstand bestätigt. Sie sind für den Vorstand Ansprechpartner/in und haben gegenüber dem Vorstand auf Verlangen Auskunft über den Stand der Projekte zu erteilen, sowie Rechenschaft über die Durchführung und Finanzierung der Projekte abzulegen.

§5 Anträge

  1. Anträge müssen schriftlich eingereicht werden.
  2. Ausgenommen sind Anträge zur Geschäftsordnung (GO).
    Diese sind:
    1. Antrag auf Begrenzung der Redezeit
    2. Antrag auf Ende der Rednerliste
    3. Antrag auf Ende der Debatte
    4. Antrag auf Vertagung
    5. Antrag auf Nichtbefassung
    6. Antrag auf Ausschluß der Öffentlichkeit
    7. Antrag auf Ende des Ausschlusses der Öffentlichkeit

§6 Protokolle

  1. Die Protokolle der Mitgliederversammlung werden den Mitgliedern spätestens zwei Wochen nach der letzten Mitgliederversammlung zugestellt.

§7 Tätigkeiten im Namen des Vereins

  1. Tätigkeiten im Namen des Vereins Dritten gegenüber, wie z.B. Briefe, Flugblätter, Veröffentlichungen etc. bedürfen der Zustimmung des Vorstands.
  2. Hiervon ausgenommen sind Tätigkeiten, die auf regionaler oder lokaler Ebene durchgeführt werden. Die regionalen und lokalen Gruppen genießen Autonomie, müssen aber kenntlich machen, daß es sich um regionale oder lokale Tätigkeiten handelt. Hierfür zeichnen die regionalen oder lokalen Gruppen mit „Aktionsbündnis Freiheit statt Angst“, ergänzt durch den Namen der Stadt oder Region.

§8 Haushaltsrahmenplan/Haushaltsplan

  1. Der Haushaltsrahmenplan dient zur Feststellung der Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins voraussichtlich notwendig ist.
  2. Der Schatzmeister legt den Entwurf des Haushaltsrahmenplans für das folgende Geschäftsjahr bis zum 01. August jeden Jahres vor. Die einzelnen Organe haben ihren Finanzbedarf bis zum 1.Juli jeden Jahres an den Schatzmeister zu melden. Der Gesamtvorstand erstellt auf dieser Basis einen Haushaltsplan, der nach Verabschiedung durch den Finanzausschuß der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt wird.
  3. Der Haushaltsplan ermächtigt den Vorstand, Ausgaben zu tätigen und Verpflichtungen einzugehen.
  4. Übertragungen innerhalb des Haushalts kann der Vorstand vornehmen, sofern die Gesamthöhe nicht überschritten wird. Haushaltsübertragungen ins nächste Haushaltsjahr sind möglich.
  5. Er gibt das laufende Haushaltsjahr höhere Ausgaben , wird der Vorstand einen Nachtragshaushalt erstellen, der den Mitgliedern zur Ratifizierung vorgelegt wird.
  6. Durchgeführte Veranstaltungen (Sitzungen, Tagungen, Lehrgänge etc.), Reisekosten und andere Kosten, sowie verauslagte Gelder müssen bis 4 Wochen nach Ende des laufenden Haushaltsjahres abgerechnet werden. Nachträgliche Abrechnungen werden nicht anerkannt.
  7. Abrechnungen müssen spätestens einen Monat nach Quartalsende (Datum des Poststempels) dem Vereinsvorsitzenden vorliegen. Eine Begleichung von Abrechnungen durch den Schatzmeister kann nur nach schriftlicher Genehmigung (Sichtvermerk) durch den 1.Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch den 2. Vorsitzenden erfolgen.
  8. Bei der Ausführung des Haushaltsplanes sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Zahlungen erfolgen nur gegen Beleg bzw. Quittung!

§9 Aufwandsentschädigungen/Kostenerstattung

  1. Für Ihre Tätigkeit gemäß §12 der Vereinssatzung werden diesen Mitgliedern und Mitgliedern, die Aufgaben für den Verein übernommen haben oder für besondere Aufgaben delegiert wurden, ihre Aufwendungen für Material, Porto, Telefongebühren nach Vorlage der entsprechenden Nachweise erstattet.
  2. Der Antrag auf Erstattung der Auslagen muss vor Durchführung der Tätigkeit bzw. der Ausgaben gemäß der Satzung und der Geschäftsordnung beschlossen sein.
   
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