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Unsere Themen in der Presse

20100903 Vorratsdatenspeicherung laut Kriminalstatistik überflüssig

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03.09.2010: Vorratsdatenspeicherung hilft nicht bei der Verbrechensbekämpfung

Wir haben es "schon immer" gesagt, aber nun ist es amtlich. Aus der gestern vom Bundeskriminalamt veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik geht nach einer Pressemitteilung des AK Vorrat hervor, dass in den Zeiten der Vorratsdatenspeicherung keine Verbesserung der Aufklärung zu verzeichnen war.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

Der gestern vom Bundeskriminalamt veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik[1] zufolge hat die sechsmonatige Protokollierung aller Internetverbindungen im Jahr 2009 weder von Straftaten abgeschreckt, noch den Anteil der aufgeklärten Straftaten erhöht. Obwohl im Internetbereich Verbindungsdaten teilweise der einzige Ermittlungsansatz sind, konnte ohne Vorratsdatenspeicherung sogar eine höhere Aufklärungsrate erzielt werden. 

Nach Angaben des Bundeskriminalamts hat die ab 01.01.2009 vorgenommene sechsmonatige Protokollierung sämtlicher Internet-Einwahlen und E-Mails im Vergleich zum Vorjahr weder zu einem Rückgang der registrierten Internetdelikte, noch zu einer verbesserten Aufklärung der Internetkriminalität geführt. Im Jahr 2008, in dem Internet-Einwahlen und E-Mails von den Anbietern allenfalls kurzfristig protokolliert wurden,[2] wurden danach 167.451 Internet-Straftaten registriert, die zu 79,8% aufgeklärt werden konnten. Im Jahr 2009, in dem alle Internet-Einwahlen und E-Mails für sechs Monate protokolliert wurden, registrierte die Polizei demgegenüber 206.909 begangene Internet-Straftaten, und ihre Aufklärung gelang nur zu 75,7%.

"Die neue Kriminalstatistik beweist, dass das Gerede von 'Sicherheitslücken' durch den Stopp der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung im März 2010 rein politisch motiviert und fachlich aus der Luft gegriffen ist", erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "2008 wurden Internet-Einwahlen und E-Mails allenfalls kurzfristig protokolliert, wie es auch heute zum Schutz unserer Privatsphäre wieder der Fall ist. Trotzdem wurden Internetdelikte ohne Vorratsdatenspeicherung weit häufiger aufgeklärt (79,8%) als sonstige Straftaten (54,8%). Das gilt übrigens auch für die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet (87,5%)."

"Mit dieser Kriminalstatistik wird nun amtlich, dass wir heute ohne Vorratsdatenspeicherung keineswegs unsicherer leben als zuvor", bestätigt Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Nur eine frühestmögliche und vollständige Datenlöschung kann Risiken wie z.B. Datenpannen wie bei T-Mobile[3] oder Datenmissbrauch wie bei der Deutschen Telekom[4] verringern. Die Bundesregierung muss der EU-Kommission jetzt endlich mitteilen, dass sie von ihrem Recht[5] Gebrauch macht, von der grundrechtswidrigen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abzuweichen."

In einem gemeinsamen Brief vom Juni 2010 haben über 100 Organisationen aus 23 europäischen Ländern die EU-Kommission aufgefordert, "die Aufhebung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten vorzuschlagen".[6] EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström kritisierte gestern öffentlich, dass die EU-Richtlinie "schlecht vorbereitet" gewesen sei. Sie vertrat aber die Meinung, die Polizei setzte die Vorratsdatenspeicherung "mit Erfolg ein, um schwere und organisierte Kriminalität zu bekämpfen"[7] - eine Einschätzung, welche die jetzt vorliegende Kriminalstatistik widerlegt. In Deutschland fordern CDU/CSU die Wiedereinführung einer Speicherung aller Verbindungsdaten, während die FDP dies als unverhältnismäßig ablehnt[8] und auf eine Änderung der EU-Vorgaben hofft.

Für den 11.09.2010 ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur Großdemonstration "Freiheit statt Angst" in Berlin auf, um dort unter anderem auch gegen die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu demonstrieren.[9]

Hintergrund:

Nach einer Untersuchung des Max-Planck-Instituts im Auftrag des Bundesjustizministeriums waren Abfragen von Verbindungsdaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung in 96% aller Fälle erfolgreich.[10] Das Bundeskriminalamt nennt in einer Untersuchung aus dem Jahr 2005 381 Fälle, in denen den Ermittlungsbehörden Verbindungsdaten fehlten – gemessen an den 6 Mio. pro Jahr begangenen Straftaten eine verschwindend geringe Zahl von 0,01%. Dementsprechend ist eine Vorratsdatenspeicherung für unsere Sicherheit und die Strafverfolgung insgesamt nicht nachweisbar von Bedeutung.

Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts 2005 (keine Vorrats- speicherung) 2006 (keine Vorrats- speicherung) 2007 (keine Vorrats- speicherung) 2008 (Vorrats- speicherung von Telefondaten) 2009 (Vorrats- speicherung von Telefon- und Internetdaten)
Zahl der registrierten Straftaten 6.391.715 6.304.223 6.284.661 6.114.128 6.054.330
Anteil der aufgeklärten Straftaten 55.0% 55.4% 55.0% 54.8% 55.6%
Zahl der registrierten Internet-Straftaten 118.036 165.720 179.026 167.451 206.909
Anteil der aufgeklärten Internet-Straftaten 84.9% 84.4% 82.9% 79.8% 75.7%

Weitere Informationen zum Thema:

Nützlichkeit ist nicht gleich Sicherheit
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/356/79/lang,de/

BKA-Lobbying für Vorratsdatenspeicherung substanzlos
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/365/79/lang,de/

Großdemonstration "Freiheit statt Angst" am 11.09.2010
http://freiheitstattangst.de

Diese Pressemitteilung im Internet:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/378/79/

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20100903 Online-Banking unsicher?

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03.09.2010  Trojaner: Täglich werden 500.000 Rechner in Deutschland infiziert

"Nein, ich mache kein Online-Banking", sagt Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA). Etwa zu gefährlich? "Die Angriffe von Trojanern auf das Tan-Verfahren sind enorm, täglich werden 500.000 Rechner in Deutschland infiziert", erklärt Ziercke.

Mehr als die erwähnten interessanten Zahlen steht zum Thema leider nicht in dem Artikel bei http://www.sueddeutsche.de/geld/geldwaesche-mit-einem-klick-ist-alles-weg-1.994908

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20100903 Klage gegen eGK beim Sozialgericht Düsseldorf

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03.09.2010: Dürfen Versicherte die Gesundheitskarte zurückweisen?

Vor dem Sozialgericht (SG) Düsseldorf hat das bundesweit erste Verfahren darüber begonnen, ob gesetzlich Versicherte zum Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verpflichtet werden können. Ein Versicherter aus Wuppertal lehnt die Nutzung der eGK mit Verweis auf sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ab.

Dem Argument der Freiwilligkeit der Anwendungen traue der Versicherte nicht.Er sieht die Gefahr, dass langfristig ein systemischer Druck entsteht, an bestimmten Behandlungsprogrammen teilzunehmen, die den Einsatz der Karte voraussetzen.

Mehr dazu bei http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/article/616371/duerfen-versicherte-gesundheitskarte-zurueckweisen.html?sh=2&h=98884354

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20100902 Verfassungsbeschwerde gegen BSI-Gesetz

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02.09.2010: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsspeicherung bei der Internetnutzung

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Grünen-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde (PDF-Datei) gegen das seit August 2009 geltende Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (PDF-Datei) eingereicht.

Am 18. Juni 2009 beschloss der Deutsche Bundestag trotz der Proteste vieler Bürger[1] und gegen die Stimmen von Grünen, FDP und Linke ein "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes".[2] Dieses Gesetz ermächtigt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstmals, ohne Anlass Informationen über die elektronische Kommunikation jedes Bürgers mit Bundesbehörden und Bundestagsabgeordneten (z.B. per E-Mail) aufzuzeichnen. Erfasst wird dabei auch jede Nutzung öffentlicher Internetportale von Bundesbehörden, so auch, wer sich wann für welche Internetseiten interessiert hat und nach welchen Worten er dort gesucht hat. Dadurch kann beispielsweise ermittelt werden, wer sich auf dem Internetportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über Impotenz informiert hat.[3]

"Durch dieses Gesetz ist das BSI zum Bundesamt für Unsicherheit in der Informationstechnik geworden. Es ermächtigt zu einer grenzenlosen Vorratsdatensammlung. In grotesker Weise wird verkannt, dass der Bürger nicht nur einen Anspruch auf Sicherheit durch den Staat, sondern auch einen Anspruch auf Sicherheit vor dem Staat hat", erklärt hierzu Wolfgang Wieland.

"Dass die dem BSI erlaubte Kommunikations- und Surfprotokollierung direkt durch den Staat erfolgen und sogar die aufgerufenen Internetseiten umfassen soll, macht die Regelung von Grund auf verfassungswidrig, wenn man die Maßstäbe des Verfassungsgerichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung zugrunde legt", erklärt Patrick Breyer.

"Dass die Ermächtigung auch unter Sicherheitsgesichtspunkten überflüssig ist wie ein Kropf, zeigt sich daran, dass sie bis heute nicht angewendet wird und auch die Länder sowie die Privatwirtschaft ohne vergleichbare Ermächtigung erfolgreich operieren. Der Bundestag muss diese Grundrechtsverletzung jetzt beenden, will er nicht eine weitere Niederlage in Karlsruhe erleiden."

Fußnoten:
[1] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/297/79/lang,de/
[2] http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl109s2821.pdf%27]
[3] http://www.loveline.de/themen/?t=2_6_16
Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsbeschwerde-gegen-BSI-Gesetz-eingereicht-1070391.html
und in der Presseerklärung zur Verfassungsklage

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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 02. September 2010 um 08:40 Uhr
 

20100902 BKA hat große Festplatten

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02.09.2010: Was das Bundeskriminalamt so alles speichert

Ulla Jelpke schreibt in der Jungen Welt über die Antwort des Innenministeriums auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion

Die Bundesregierung hält an der Praxis des Bundeskriminalamtes (BKA) fest, in sogenannten Gewalttäterdateien Personen zu speichern, auch wenn ihnen kein Vergehen nachzuweisen ist. Umstritten bleiben die sogenannten Gewalttäterdateien. Hierin sind auch Personen gespeichert, bei denen es überhaupt nicht zu einem Ermittlungsverfahren gekommen ist. Auch eine Einstellung, ja selbst ein gerichtlicher Freispruch, z.B. aus Mangel an Beweisen, führen nicht automatisch zu einer Löschung des Datensatzes.

Festhalten will die Regierung auch am Prinzip der »Prognose«-Speicherung. Dabei werden potentielle Gewalttäter registriert, noch bevor eine Straftat begangen wurde. Was einen solchen Eintrag rechtfertigt, entzieht sich jeglicher Nachprüfbarkeit.

Mehr dazu bei  http://www.jungewelt.de/2010/09-01/046.php

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20100901 Arbeitnehmerdatenschutz in schwarz-gelben Händen

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01.09.2010: Peter Schaar nicht Hundertprozentig zufrieden

Besonders scharf hatte er insbesondere kritisiert, dass den Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, auf bloßem Verdacht persönliche Daten von Beschäftigten auszuwerten, um Vertragsverletzungen oder Vetternwirtschaft auf die Schliche zu kommen. Genau das hatte aber in den letzten Jahren Schnüffelaktionen wie die der Bahn möglich gemacht, in deren Rahmen Tausende von Mitarbeitern durchleuchtet wurden.

Das neue Gesetz orientiert sich nach Ansicht von Peter Schaar zu sehr an den Interessen der Arbeitgeber. Wenn es nach ihm ginge, würden Datenabgleiche ohne konkreten Anlass überhaupt nicht zulässig sein.

Mehr dazu bei http://business.chip.de/news/Datenschutz-Schnueffelattacken-werden-schwieriger_44523489.html

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