Definition BKA Gesetz

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BKA Gesetz

Das Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, kurz BKA-Gesetz (bzw. BKAG 1997), vom 1. August 1997 regelt in drei Abschnitten die Aufgaben des Bundeskriminalamtes.

Die Neufassung des BKA-Gesetzes (Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt) wurde vom Deutschen Bundestag am 12. November 2008 mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedet.[2] Für das zustimmungspflichtige Gesetz fand sich jedoch im Bundesrat am 28. November keine Mehrheit. Nachdem das Gesetz den Vermittlungsausschuss nach einigen Änderungen passierte und der Bundesrat den geänderten Entwurf am 19. Dezember 2008 akzeptierte, ist das Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Was steht im neuen BKA Gesetz?

Viele vom Bundesverfassungsgericht als grund­gesetzwidrig und da­mit unzulässig definierten Maß­nahmen werden erneut in ein Gesetz ge­schrieben. Hat man bisher vermutet, dass bei vielen Geset­zesvorhaben einfach „handwerkli­che“ Fehler ge­macht wurden und deshalb das Bundesverfas­sungsgericht den Gesetzgeber durch seine Urteile auf diese Irrtümer aufmerk­sam machen musste, so handelt es sich jetzt mindestens um Vorsatz.

Wir finden in dem Gesetzestext vielfältige Ein­schränkungen unsere Grundrechte:

  • Auskunfts- und Zeugnisverweige­rungsrecht - Ade für Familienangehöri­ge und auch für Geistliche, Strafverteidi­ger und die Abgeordneten des Bundes­tages und der Landtage(§ 20c,u)

  • Rasterfahndung wird zum allgemeinen Werkzeug bereits als bloße Vorfeldmaß­nahme (§ 20j)

  • Platzverweise, Zutrittsverbote und Durch­suchungen ohne konkre­ten An­lass (§ 20b)

  • Wanzen-Mikrofone, Videoüberwa­chungskameras auch im privaten Be­reich (§ 20h)

  • Online-Durchsuchung auf dem privaten PC (§ 20h)

  • kein "Grundrecht auf Vertraulichkeit in­formationstechnischer Systeme" (§ 20l)

  • eingeschränkter Kernbereichsschutz, Rich­tervorbehalt wird durch "Richter-ähnlichen Beamten" ersetzt (§ 20k)

  • BKA wird zum politischen Geheimdienst mit polizeilichem Hand­lungspielraum

Trotz vieler Bedenken hat auch der Bundesrat nach einem überstürzten Vermittlungsverfahren kurz vor Weihnachten dem Gesetz zugestimmt. Dies alles geschah fast ohne irgendwelche öf­fentliche Diskussion.

Mit diesem BKA-Gesetz, das die in NRW ge­stoppte Online-Durchsuchung noch steigert wird die von den Alliierten aufgrund der Erfah­rungen im Dritten Reich geforderte Tren­nung von Polizei und Geheimdiensten prak­tisch ausgehebelt.


Mehr dazu
http://wiki.aktion-freiheitstattangst.org/images/9/97/0909fsaFlyerBKAgesetz.pdf

Wiki meint:
http://de.wikipedia.org/wiki/BKA-Gesetz

 
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