20120207 Safer Internet Day

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"Mobiles Internet? Ja, sicher!" Mitglieder der Arbeitsgruppe Arbeitnehmer- und...

20120205 PNR Vereinbarung mit USA ablehnen!

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Aktion Freiheit statt Angst e.V. appelliert an EU-Abgeordnete Aktion Freiheit statt Angst e.V....

20120211 ACTA stoppen!

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11.02.2012 Demo gegen ACTA in Berlin To English version below Die Arbeitsgruppe...

20120120 Asylrecht ad absurdum gestaltet

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Gemeinsame Stellungnahme gegen die Inhaftierung von Asylsuchenden und das Asylschnellverfahren...

20120118 Rüstungsforschung aus dem Bildungshaushalt

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Die "Großen Brüder" von INDECT ... unter diesem Titel konnten Mitglieder der Arbeitsgruppe...

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20120207 Safer Internet Day

"Mobiles Internet? Ja, sicher!"

Mitglieder der Arbeitsgruppe Arbeitnehmer- und Verbraucherdatenschutz von Aktion Freiheit statt Angst e.V. haben an der Fachkonferenz "Mobiles Internet? Ja, sicher!" in Berlin teilgenommen. Kernthema war die Bedeutung des Datenschutzes beim mobilen Internet.

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20120208 VDS vor dem EUGh

Kassiert der Europäische Gerichtshof nun die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung?

Der AK Vorrat stellt in seiner aktuellen Pressemitteilung fest:

"Pünktlich zum heutigen Europäischen Datenschutztag wurde bekannt, dass der irische High Court am gestrigen Freitag dem Europäischen...


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20120207 Viele Tote an den Außengrenzen

Freies Radio FREIRAD berichtet von den EU-Außengrenzen

Ab 6. Februar wird das Freie Radio FREIRAD aus Innsbruck täglich von den EU-Außengrenzen berichten. Von 1988 bis 1. August 2011 starben, nach Zählungen verschiedener NGOs, 17.738 Menschen an den europäischen Außengrenzen beim Versuch nach...


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20120207 Neuer DE-Mail Anbieter

De-Mail-Lösung von Mentana-Claimsoft zertifiziert

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar haben der Firma Mentana-Claimsoft  ihren geplanten De-Mail-Dienst zertifiziert. Die Firma möchte gemeinsam mit Microsoft mit einer...


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20120205 PNR Vereinbarung mit USA ablehnen!

Aktion Freiheit statt Angst e.V. appelliert an EU-Abgeordnete

Aktion Freiheit statt Angst e.V. hat an die deutschen EU-Abgeordnete appelliert, der Vereinbarung zur Weitergabe von Fluggastdaten an die USA nicht zuzustimmen.

Der Brief im Wortlaut:

Vereinbarung zur Weitergabe von Fluggastdaten an...


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20120206 "Nur IP Adressen wichtig"

Vorratsdatenspeicherung nur Hilfe für Abmahnanwälte?

Die Vorratsdatenspeicherung war nur wichtig für die Erlangung von IP Adressen von Nutzern. Das hat eine Studie des Bundeskriminalamts (BKA) ergeben, die das Innenministerium jetzt veröffentlichte. 98 % der erfolglosen BKA-Anfragen bezogen sich...


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20120206 ALG II und kaum Datenschutz

"Datenlöschung leider technisch unmöglich"

§84 des SGB X besagt in Absatz 2: Sozialdaten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Sie sind auch zu löschen, wenn ihre Kenntnis für die verantwortliche Stelle zur rechtmäßigen Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben...


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20120206 Fahndung im Web 2.0

Berliner Polizei prüft Facebook-Einsatz

Die Berliner Polizei möchte Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Co. zu Fahndungszwecken nutzen. Offen sind noch einige Datenschutzfragen und es fehlt das "technische Know How" bei den Beamten. Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix fordert...


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20120205 Gutachten zu Three-Strikes

Staatssekretär begrüßt neue Studie zur Bekämpfung von Internetpiraterie

Pressemitteilung des BMWi vom 03.02.2012 bewertet "Warnhinweise bei Urheberrechtsverletzungen":

Die Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln hat heute ein Gutachten vorgelegt, das Modelle anderer...


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20120205 Microsoft gegen EU Datenschutz

Microsoft-Deutschland-Chef warnt bei Datenschutz vor "Überregulierung"

Nach der Forderung von EU-Grundrechtekommissarin Viviane Reding, die Datenschutzgesetze zu verschärfen, hat Microsoft-Deutschland-Chef Ralph Haupter vor "Überregulierung" gewarnt. Auch er hält "eine Harmonisierung der...


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20120205 Malte Spitz unterwegs

Vorratsdatenspeicherung geht auch ohne Gesetz weiter

Die Vorratsdatenspeicherung im Bereich Mobilfunk geht auch ohne explizites Gesetz weiter, nur ist die Speicherdauer teilweise kürzer. Dies geht aus Daten hervor, die der Grünen-Politiker Malte Spitz über seine Mobilfunkanbieter erhalten hat....


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20120204 Verdächtiges Verhalten

Do You Like Online Privacy? You May Be a Terrorist

Auf der offiziellen Seite von FBI und des Bureau of Justice Assistance kann man nachlesen woran man einen Terroristen erkennt.

  • Use of anonymizers, portals or other means to shield IP addresses
  • Encryption or use of software to hide encrypted...

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20120204 Auch in Meck-Pomm Handy-Überwachung

Eingepeilt ohne, dass es der Nutzer bemerkt

Polizei, Verfassungsschutz und Zoll haben bei ihren Ermittlungen auch in Mecklenburg-Vorpommern vermehrt  auf die Ortung von Mobiltelefonen gesetzt. Die Polizei verschickte im vergangenen Jahr in 215 Fällen insgesamt knapp 14 100 sogenannte stille SMS,...


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20120204 Pädagogischer Sinn sehr fraglich

Informationsstelle Militarisierung fordert Stellungnahme des Oberschulamts bezüglich Fallschirmspringerübungen

"Hellauf begeistert von der Show (einer gemeinsamen Übung des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr mit Spezialeinheiten der US-Army) waren die Grundschüler, derer sich mehrere...


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Aktion Freiheit statt Angst e.V.

Definition Informationsfreiheit

Details

Informationsfreiheit ... und was nützt sie mir?

Allgemein

Informationsfreiheitsgesetze gewähren den Bürgern in ihrem Geltungsbereich einen grundsätzlich freien Zugang zu allen in den öffentlichen Verwaltungen existierenden Informationen nach dem Öffentlichkeitsprinzip. Sie regeln die entsprechenden Rechte und legen das nähere Verfahren fest, um diesen freien Zugang zu gewähren. Informationsfreiheitsgesetze dienen in erster Linie der demokratischen Meinungs- und Willensbildung.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat 1979 die Empfehlung Nr. 854 (1979) "betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit" verabschiedet. Diese Grundsätze wurden vom Ministerrat des Europarates am 25. November 1981 und 21. Februar 2002 konkretisiert.

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes

Das  Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten.

Das Gesetz gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich.

Das Gesetz erfasst grundsätzlich alle amtlichen Informationen öffentlicher Stellen des Bundes. Das Zugangsrecht umfasst alle Aufzeichnungen, die amtlichen Zwecken dienen, sowohl digitale Daten als auch Schriftstücke. Ausgenommen sind nur Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs sind.

"Amtliche Information" ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, also beispielsweise Schriftstücke in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Ton- und Videoaufzeichnungen.

Es gilt seit dem 1. Januar 2006 der Grundsatz, dass die Gewährung von Zugang zu behördlichen Informationen die Regel ist und die Verwehrung des Zugangs die Ausnahme. Dies ist ein Paradigmenwechsel, galt zuvor doch das Prinzip, dass behördliche Informationen grundsätzlich nicht öffentlich sind. Es gibt aber weiterhin einen umfangreichen Katalog von Ausnahmetatbeständen.

Informationsfreiheitsgesetze der Länder

In Kraft getreten sind Informationsfreiheitsgesetze bereits in den Bundesländern Brandenburg (zum 11. März 1998), Berlin (zum 16. Oktober 1999), Schleswig-Holstein (zum 10. Februar 2000), Nordrhein-Westfalen (zum 1. Januar 2002), Mecklenburg-Vorpommern (zum 29. Juli 2006), Hamburg (zum 1. August 2006), Bremen (zum 1. August 2006), Saarland (zum 15. September 2006), Thüringen (zum 29. Dezember 2007), Sachsen-Anhalt (zum 1. Oktober 2008) und Rheinland-Pfalz (zum 1. Januar 2009).

NRW: http://www.im.nrw.de/bue/56.htm
Schleswig-Holstein: https://www.datenschutzzentrum.de/material/recht/ifg.htm
Berlin: http://www.kulturbuch-verlag.de/online/brv/D0002/F00053.pdf

Wie bekommt man/frau Zugang?

Grundsätzlich ist Jede/r antragsberechtigt, unab­hängig von ihrem/seinem Wohnsitz und seiner Staatsange­hörigkeit, also auch juristische Personen und Verbände. Ansprechpartner ist immer die Behörde, die über die begehrten Informationen verfügt. Jede Behörde muss Verzeichnisse über Ihren Informationsbestand füh­ren. Dazu sind Organisations- und Aktenpläne  - ohne die per­sonenbezogenen Daten - allgemein zugänglich zu machen, am einfachsten in elektronischer Form.
Der Antrag kann formlos gestellt werden und kann sich nur gegen (Bundes-) Behörden richten. Wenn private Firmen im Auftrag einer Be­hörde deren Aufgaben wahrnehmen, auch dann muss der An­trag an die Behörde gerichtet werden, die den Auf­trag vergeben hat.

Muss ich den Antrag begründen?

Generell muss ein Antrag nach dem Infor­mationsfreiheitsgesetz weder begründet, noch muss man/frau Betroffene/r sein. Wenn der Antrag allerdings personenbezogene Daten, Urheberrechte bzw. Ge­schäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter betrifft, bedarf es einer Begründung.

Art des Informationszugangs?

Wenn keine wichtigen Gründe entgegenstehen, muss die Behörde die vom Antragsteller gewählte Form des Zugangs gewähren. Als Zugangsformen kommen hier die unmittelbare Akteneinsicht bei der Behörde, Übersendung von Aktenauszügen als Kopie oder die mündliche oder schriftliche Auskunft in Frage.
Allerdings werden für Handlungen nach dem Informationsfreiheits­gesetz Gebühren und Auslagen erhoben, sofern es sich nicht um einfache Auskünfte handelt. Die Höhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Das Bundesministerium des Innern hat dazu eine Kostenverordnung erlassen, die für alle Behörden ver­bindlich ist.

Dauer bis zur Informationserteilung

Die Informationen sind dem Antragsteller unver­züglich zugänglich zu machen. Der Informationszu­gang soll innerhalb eines Monats erfolgen.

Kann der Zugang  auch verweigert werden?

Das Gesetz enthält mehrere Ausnahmefälle, in denen eine Auskunft verweigert bzw. beschränkt werden kann.
Gründe hierfür können sein:
  • Schutz personenbezogener Daten;
  • Schutz des geistigen Eigentums oder von Betriebs­- und Geschäftsgeheimnissen;
  • Schutz von besonderen öffentlichen Belangen wie z.B. innere und äußere Sicherheit, Kontroll- und Aufsichtsaufgaben, Durchführung von Ge­richts- oder Ermittlungsverfahren;
  • Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses.
Die jeweilige öffentliche Stelle muss aber in jedem Einzelfall prüfen und begründen, ob und warum eine der im Gesetz genannten Ausnahmen vorliegt. Diese Ausnahmen, insbesondere der Gummibegriff der " inneren und äußeren Sicherheit" macht es oft schwierig Auskünfte zu bekommen und ist ein wesentlicher Kritikpunkt an dem bestehenden Informationsfreiheitsgesetz.

Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung über den Antrag auf Informationszu­gang durch die Behörde sind der Widerspruch und die Ver­pflichtungsklage möglich.

Quelle: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstraße 30, 53117 Bonn

Wiki meint:
http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheitsgesetze
http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheitsgesetz


   
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