Aktion Freiheit statt Angst e.V.
Definition BZR
- Details
- Erstellt am Sonntag, 13. Dezember 2009 10:12
- Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 20. Dezember 2009 18:02
- Veröffentlichungsdatum
Bundeszentralregister BZR
Das Bundeszentralregister (BZR) ist ein deutsches, bundesweit beim Bundesamt für Justiz geführtes Register. Die Aufsicht führt das Bundesministerium der Justiz. Die gesetzliche Grundlage des Bundeszentralregisters ist das Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Im Rahmen des Berlin/Bonn-Gesetzes wurde der Sitz des Bundeszentralregisters 1999 von Berlin nach Bonn verlegt.Wiki meint:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeszentralregister














