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Definition: Informationsfreiheit
Allgemein
Informationsfreiheitsgesetze gewähren den Bürgern in ihrem Geltungsbereich einen grundsätzlich freien Zugang zu allen in den öffentlichen Verwaltungen existierenden Informationen nach dem Öffentlichkeitsprinzip. Sie regeln die entsprechenden Rechte und legen das nähere Verfahren fest, um diesen freien Zugang zu gewähren. Informationsfreiheitsgesetze dienen in erster Linie der demokratischen Meinungs- und Willensbildung.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat 1979 die Empfehlung Nr. 854 (1979) "betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit" verabschiedet. Diese Grundsätze wurden vom Ministerrat des Europarates am 25. November 1981 und 21. Februar 2002 konkretisiert.
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten.Das Gesetz gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich.
„Amtliche Information“ ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, also beispielsweise Schriftstücke in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Ton- und Videoaufzeichnungen.
Es gilt seit dem 1. Januar 2006 der Grundsatz, dass die Gewährung von Zugang zu behördlichen Informationen die Regel ist und die Verwehrung des Zugangs die Ausnahme. Dies ist ein Paradigmenwechsel, galt zuvor doch das Prinzip, dass behördliche Informationen grundsätzlich nicht öffentlich sind. Es gibt aber weiterhin einen umfangreichen Katalog von Ausnahmetatbeständen.Informationsfreiheitsgesetz der Länder
In Kraft getreten sind Informationsfreiheitsgesetze bereits in den Bundesländern Brandenburg (zum 11. März 1998), Berlin (zum 16. Oktober 1999), Schleswig-Holstein (zum 10. Februar 2000), Nordrhein-Westfalen (zum 1. Januar 2002), Mecklenburg-Vorpommern (zum 29. Juli 2006), Hamburg (zum 1. August 2006), Bremen (zum 1. August 2006), Saarland (zum 15. September 2006), Thüringen (zum 29. Dezember 2007), Sachsen-Anhalt (zum 1. Oktober 2008) und Rheinland-Pfalz (zum 1. Januar 2009).NRW: http://www.im.nrw.de/bue/56.htm
Schleswig-Holstein: https://www.datenschutzzentrum.de/material/recht/ifg.htm
Berlin: http://www.kulturbuch-verlag.de/online/brv/D0002/F00053.pdf
Wiki meint:
http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheitsgesetze
http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheitsgesetz









