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Pressespiegel

20120205 Gutachten zu Three-Strikes

Details

Staatssekretär begrüßt neue Studie zur Bekämpfung von Internetpiraterie

Pressemitteilung des BMWi vom 03.02.2012 bewertet "Warnhinweise bei Urheberrechtsverletzungen":

Die Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln hat heute ein Gutachten vorgelegt, das Modelle anderer EU-Mitgliedstaaten zur Versendung von Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet untersucht. Das Gutachten wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Auftrag gegeben. Die Studie stellt die innerhalb der Europäischen Union diskutierten Modelle zur Versendung von Warnhinweisen dar. Ziel der untersuchten Modelle ist in erster Linie, die Nutzer über die rechtliche Einordnung illegaler Downloads und über legale Geschäftsmodelle aufzuklären.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto: "Die Studie ist eine wertvolle Grundlage für die weitere Diskussion in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie. Wir werden auf Basis der mit dieser Studie gewonnenen Erkenntnisse den Dialog mit den Beteiligten aufnehmen und wollen noch im ersten Halbjahr 2012 zu einer Entscheidung kommen."

Zentrale Ergebnisse des Gutachtens sind:

  • Die Musik-, Film-, Software-, Buch-, sowie Zeitungs- und Zeitschriftenbranche sind von Internetpiraterie betroffen, wobei die genauen Auswirkungen auf die Umsätze nur schwer nachweisbar sind.

  • Urheberrechtsverletzungen finden im Internet insbesondere über Sharehosting- und Streaminghostingdienste sowie Peer-to-Peer Tauschbörsen statt.

  • Alle untersuchten Warnhinweismodelle zielen aus technischen Gründen ausschließlich auf die Bekämpfung von illegalen Downloads in sog. Peer-to-Peer-Tauschbörsen. Über diese werden in Deutschland etwa 20 Prozent der Urheberrechtsverletzungen begangen.

  • Innerhalb der EU besteht bisher nur in Frankreich ein gesetzlich geregeltes Warnhinweismodell. Daneben existiert ein Modell in Irland, bei dem der größte Provider aufgrund einer Vereinbarung mit vier großen irischen Musikproduktionsgesellschaften freiwillig Warnhinweise versendet. In einigen anderen europäischen Staaten waren Warnhinweismodelle geplant, die jedoch entweder noch nicht angewendet werden (Vereinigtes Königreich) oder zurückgestellt worden sind (Finnland und Belgien).

  • In Frankreich versendet seit September 2010 auf Antrag des Rechteinhabers die dort eigens eingerichtete, unabhängige Behörde HADOPI [1] mit Hilfe der Zugangsanbieter Warnhinweise an den Rechtsverletzer. Nach dem dritten Verstoß bittet sie diesen um Stellungnahme und kann die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Das Strafgericht kann neben Haft- und Geldstrafen den betreffenden Internetanschluss zeitweise sperren. Ein dem deutschen Recht vergleichbarer, gerichtlich durchsetzbarer Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen den Zugangsanbieter, auf dessen Grundlage er den Nutzer abmahnen kann, besteht in Frankreich nicht.

Die Studie untersucht außerdem ein so genanntes "vorgerichtliches Warnhinweismodell", bei dem im Falle einer Urheberrechtsverletzung dem Anschlussinhaber vom Zugangsanbieter ein Warnhinweis geschickt wird und bei wiederholtem Verstoß dem Rechteinhaber Auskunft über den Anschlussinhaber erteilt werden kann.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird die Ergebnisse des Gutachtens am 15. März 2012 in dem von ihm initiierten "Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie" mit Rechteinhabern und Diensteanbietern diskutieren.

Hintergrundinformationen:
Das BMWi hat Ende 2008 den "Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie" ins Leben gerufen, in dessen Rahmen Rechteinhaber und Diensteanbieter Möglichkeiten der Zusammenarbeit zur Verbesserung des Urheberrechtsschutzes diskutieren. Die im letzten Jahr beauftragte Studie sollte empirische Erkenntnisse über gesetzliche Regelungen in anderen Mitgliedstaaten und ihre Auswirkungen zur Verfügung stellen.

--------------------------------------------------------

[1] Haute Autorité pour la diffusion des œuvres et la protection des droits sur Internet

Quelle: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=474200.html

Anmerkung: keine (siehe lieber unseren Standpunkt zu Internetsperren: Netzneutralität muss Grundpfeiler des Internets bleiben oder Stellungnahme zu Netzfiltern im Kampf gegen Kinderpornographie)

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20111223 Gemeinsam gegen Überwachungswahn

Details

aCAMPada veröffentlicht unseren Vorschlag zur Sicherheitspolitik

Auf der aCAMPada Webseite wurde der Vorschlag zur Sicherheitspolitik von Aktion Freiheit statt Angst e.V. veröffentlicht. Nun hoffen wir auf Resonanz und Kritik.

Vorschlag Beschlußvorlage zur Sicherheitspolitik an die Occupy-/Empört Euch-/Acampada-Bewegung

Wir die Aktion Freiheit statt Angst e.V möchten euch gerne einen Vorschlag zu einer Beschlußvorlage zur Sicherheitspolitik machen.
Wir sind der Meinung, daß die aktuelle Sicherheitspolitik ein Instrument ist, daß die Freiheiten der Einzelnen einschränkt und oftmals als Instrument genutzt wird, kritische Meinungen bzw. Meinungsäußerungen zu bedrohen. Darüber hinaus verhindern bestimmte Aspekte der europäischen Sicherheitsarchitektur nicht nur die
Teilhabe an Bildung, wirtschaftlichem und sozialem Leben, sondern auch an politischen Meinungsbildungsprozessen.
Ganz besonders gilt dies für sozial schwache Gruppen und MigrantInnen. Die Sicherheitspolitik muss also unserer Meinung nach in vielen Bereichen korrigiert werden, um eine wirtschaftliche und soziale Teilhabe der Menschen zu ermöglichen.
Untenstehend findet ihr einen Text, den ihr vielleicht als Beschlußvorlage benutzen könnt.
Wenn ihr Fragen zu einzelnen Punkten habt, stehen wir euch gerne zur Verfügung. Natürlich könnt ihr den Text auch ändern, ergänzen etc.
Wir würden uns über euer Feedback freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Vorstandsmitglieder der Aktion Freiheit statt Angst e.V
——————–
Die Vollversammlung möge folgende Forderungen beschließen:
Präambel
In Deutschland und überall in der Welt werden seit Jahren Massen-Überwachung und zentralisierte Massen-Datenspeicherung durch den Staat ausgebaut und verstärkt. Die Überwachungsmaßnahmen umfassen die präventive und anlaßlose Speicherung von Kommunikation, Bewegungsprofilen, Steuer- und Finanztransaktionen, persönlichen Beziehungen und individuellem Verhalten, Krankheitsdaten und gefährden so – nicht zuletzt – die Teilnahme an politischen Demonstrationen und anderen Formen politischer Betätigung.
Begründet werden diese Maßnahmen in der Regel mit dem “Kampf gegen den Terrorismus” und der „Bekämpfung der Kriminalität“. Daten werden jedoch nicht mehr gezielt über Verdächtige gesammelt, sondern pauschal von jedem Menschen – ohne irgendeinen begründeten Verdacht.
Durch die anlaßlose Speicherung von Daten aus allen Lebensbereichen werden alle Menschen unter einen Generalverdacht gestellt. Der Ausbau der Sicherheitsarchitektur mittels Massenüberwachung bedeutet also eine faktische Abschaffung des Unschuldsprinzips, welches ein wesentlicher Grundpfeiler des demokratischen Rechtssystems ist.
Auch ist mit Massen-Überwachung keinerlei Sicherheitsgewinn verbunden, der den immensen Aufwand und die Erosion wichtiger demokratischer Normen und Werte in irgendeiner Weise rechtfertigen würde.
Indem das Eindringen in die Privatsphäre durch den Staat zum Normalfall wird, ist die Garantie der Menschenwürde nicht nur in Gefahr, sondern tatsächlich außer Kraft gesetzt: Der Mensch wird zum reinen Objekt des misstrauischen Staates. Er wird seiner Würde beraubt, indem er generell als potentieller Straftäter oder Feind betrachtet wird.
Ferner wird durch die sicherheitspolitische und sicherheitstechnische Abschottung Europas und die besondere Überwachung sozial benachteiligter Menschen die soziale, politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe vieler Menschen bedroht oder unmöglich gemacht.
Zusätzlich zur operativen Aufrüstung durch den Einsatz der Massen-Überwachung ist auch die immer stärker voranschreitende Zentralisierung von Befugnissen und die Tendenz zur Aufweichung der Trennung von Geheimdiensten, Polizei und Militär besorgniserregend. In der demokratischen Grundordnung eines Rechtsstaates müssen diese Organe unabhängig operieren.
Die Geschichte lehrt uns durch viele Beispiele, welche Gewalt ein Staat entwickeln kann, wenn diese Trennung nicht aufrecht erhalten wird.
Der Staat ist nur dann ein demokratischer und freier Staat, wenn er sich an die selbst auferlegten Grenzen des modernen Rechtsstaatsverständnisses hält, wenn er sich selbst beschränkt und an das eigene Handeln die höchsten Wertmaßstäbe legt.
Zum Rechtsstaatsverständnis gehören auch das Verbot einer pauschalen Massen-Überwachung, also der massenhaften Verletzung der Privatsphäre und die Sicherheit des Grundsatzes, daß Grundrechtseingriffe nur ein allerletztes Mittel sein dürfen.
Forderungen:
1. Überwachung und Sicherheitsgesetze abbauen
• Abschaffung der flächendeckenden Protokollierung der Kommunikation und unserer Standorte
(Vorratsdatenspeicherung)
• Abschaffung der flächendeckenden Erhebung biometrischer Daten, sowie von RFID-Ausweisdokumenten
• Abschaffung der flächendeckenden Sammlung genetischer Daten
• Abschaffung von Video-Überwachung und automatischer Verhaltenserkennungssysteme
• Keine Finanzierung der Entwicklung neuer Überwachungstechniken
• Keine pauschale Registrierung aller Flugreisenden (PNR-Daten)
• Kein Informationsaustausch mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Datenschutz
• Keine geheime Durchsuchung von Privatcomputern, weder online noch offline
• Keine pauschale Überwachung und Filterung von Internet-Kommunikation (geplantes EU-Telekom-Paket)
• Stop der Aufrüstung der EU-Außengrenzen (z.B. FRONTEX, eBorder)
• Stop der zunehmenden Verzahnung von Polizeien, Geheimdiensten und Militär (z.B. GemeinsameDateien-Gesetz, Gemeinsames-Terrorismus-Abwehrzentrum)
• keine pauschale Überwachung von Flüchtlingen (Visa-Waiver, SIS II, VIS, EuroDAC)
• keine Überwachung von und Datensammlung über politisch aktive Menschen (Funkzellenabfrage, Gefährderdateien)
• Stop des Stockholm-Programms zur Inneren Sicherheit in der EU
• Stop der zentralisierten Schüler- und StudentInnendateien in den Bundesländern
• Keine ArbeitnehmerInnen-Überwachung durch Staat und Wirtschaft
• Keine ausufernde Überwachung von TransferleistungsempfängerInnen
2. Evaluierung bestehender Gesetze und Entwicklung von Handlungsalternativen
• Wir fordern eine unabhängige Evaluation der bestehenden Gesetze und Befugnisse auf Ihre Wirksamkeit und schädlichen Auswirkungen auf Bürger- und Menschenrechte.
• Wir fordern ein gemeinsames Nachdenken von Politik und Gesellschaft zur Entwicklung von effektiven Handlungsalternativen zur Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung, z.B. durch:
• Ausbau von Bildungschancen
• Intensivierung der Armutsbekämpfung
• Intensivierung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs
• Ausbau der Infrastruktur für Opferberatungsstellen
• Ausbau von Gewaltpräventions- und Aufklärungskampagnen im Bereich der Gewaltkriminalität und sexualisierter Gewalt
3. Moratorium für weitere Sicherheitsgesetze
• Nach der beispiellosen Aufrüstung der letzten Jahre in den Bereichen der Inneren Sicherheit und dem Ausbau anlassunabhängiger (Massen-) Überwachung fordern wir ein sofortiges Moratorium für alle weiteren Gesetzesinitiativen im Bereich der Inneren Sicherheit.
——————
Aktion Freiheit statt Angst e.V.
Rochstr. 3
D-10178 Berlin

20111031 Ominöse Studie "Jugendliche als Opfer und Täter von Gewalt"

Details

31.10.2011: Schülerbefragung verletzt Datenschutz

Das Büro der LandesSchüler*innenVertretung Berlin  hat nach dem Abschluss der KFN-Studie  "Jugendliche als Opfer und Täter von Gewalt" festgestellt:

Die LandesSchüler*innenVertretung Berlin kritisiert den Inhalt und die Art der Durchführung der Studie "Jugendliche als Opfer und Täter von Gewalt" des Kriminologischen Institutes Niedersachsen (KFN), die am 19.10.2011 vorgestellt wurde. Bei der Befragung sollten ca. 5.000 Schüler_innen von Berlin Stellung beziehen zu solchen Fragen wie Gewalt in der Familie und in der Schule, Religionszugehörigkeit, politische Ausrichtung und allgemeine Schulfragen. Bei der Befragung gab es erhebliche Datenschutzverstöße und  Missachtungen der notwendigen Einwilligungen der Eltern. Erst nach massiven Protesten von Schüler_innen und Eltern wurden die individuellen Schülernummern aus den Klassenbüchern nicht mehr kopiert und zusammen mit den Fragebögen erfasst. Dadurch waren eventuelle Zuordnungen von bestimmten Aussagen möglich.

Eine Umfrage unter 3000 Neuntklässlern kann nicht für die gesamte Berliner Jugend  repräsentativ sein.  Wir finden auch die Fragen zur politischen Weltanschauung und Arbeit, sowie zu Erfahrungen und Selbstbegehung von Straftaten unhaltbar, da die Befragten die Tragweite ihrer Antworten nicht erkennen können.

Die Studie hat nur einen wissenschaftlichen Anstrich, wird doch nach Methodik aus den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts gearbeitet und bedient und reproduziert rassistische Denkmuster. Von der Sonderbefragung Kinder »teilweise Nicht-Deutscher-Herkunft« bis zur Untersuchung krimineller Neigungen bestimmter konstruierter ethnischer, religiöser und kultureller Gruppen hat es den sogenannten Forschern an Dreistigkeit nicht gefehlt. Das spiegelte sich auch in der Präsentation der Studie wider. Deshalb weist die LSV Berlin ganz entschieden solche Formulierungen bei der Präsentation der Studie zurück, nach denen Jugendliche, die im christlichen Glauben verhaftet sind, vor Gewaltbereitschaft geschützt seien und muslimischer Glauben die Gewaltbereitschaft befördere.

Der Senat von Berlin muss die Verantwortung für diese Studie übernehmen, da er sie in Auftrag gegeben hat. Die über 100.000 Euro für diese Studie hätte sich Berlin sparen können, denn das es in Berliner Schulen Gewaltpotenzial gibt und hohe Frustration die zum sogenannten »Schulschwänzen« führt ist nichts Neues. Und das ist nicht durch Studien zu verändern, sondern durch eine umfassende Veränderung des Bildungssystems.

Quelle: Büro der LandesSchüler*innenVertretung Berlin

Anmerkung: Aktion Freiheit statt Angst e.V. kann der LSV nur beipflichten. Wir waren bei der Vorstellung der Studie anwesend und haben uns mit ähnlicher Kritik in der anschließenden Pressekonferenz zu Wort gemeldet. Unsere Kritik ist in der Presseerklärung "KFN-Studie zu Jugendkriminalität mit gravierenden Datenschutzverstößen durchgeführt" vom 18.10.2011 zusammen gefasst. Wir unterstützen seit 18 Monaten den Berliner Runden Tisch gegen die Studie.

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20110618 "Wilde" Kandidatur beim IWF

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Attac-Aktivistin Aurélie Trouvé macht Schule

Die auch von uns unterstützte Kandidatur der Vizepräsidentin von Attac France, Aurelie Trouvé, für die IWF Nachfolge von Strauss-Kahn ist jetzt auch in den Medien angekommen.

Siehe http://www.freitag.de/politik/1123-kandidiert
und http://www.fr-online.de/wirtschaft/wilde-kandidatur/-/1472780/8537248/-/

Anmerkung: Wir sehen in der Kandidatur einen Einsatz für Informationsfreiheit und Transparenz und ein Zeichen für  die dringende Reform des IWF im Interesse einer gleichberechtigten Teilhabe der Menschen an den (finanziellen) Ressourcen und für eine offene transparente Informationspolitik in diesem bisher von wenigen Industriestaaten beherrschten Gremium.

20110614 Junge Welt: "Das Töten von Menschen war nie ein normaler Beruf" (Interview)

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»Das Töten von Menschen war nie ein normaler Beruf«

Berliner Bündnis fordert Ende der Bundeswehr-Werbung im öffentlichen Nahverkehr. Ein Gespräch mit Ricardo Remmert-Fontes

Weiterlesen: 20110614 Junge Welt: "Das Töten von Menschen war nie ein normaler Beruf" (Interview)

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