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20100502 Kameras an Justizgebäude behindern Öffentlichkeit

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02.05.2010: Richter kritisieren Überwachung

Wie weit darf Überwachung gehen? Oft finden sich an besonders geschützten Gebäuden Videokameras, zunehmend auch vor Gerichten. Kürzlich hat erstmals ein deutsches Gericht ein Verfahren deswegen ausgesetzt, berichtet die „Neue Juristische Wochenschrift“. Die Kontrolle behindere die vom Gesetz vorgeschriebene Öffentlichkeit der Verhandlung.

Die Richter schlossen sich der Auffassung an, setzten das Verfahren aus und baten die Justizverwaltung darum, einen Saal zur Verfügung zu stellen, „an dem eine Gerichtsöffentlichkeit gewährleistet ist“. Die permanente Videoüberwachung sei zudem ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie es das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung zu Videoaufzeichnungen bei Tempokontrollen im Straßenverkehr im vergangenen Jahr festgestellt habe.

Mehr dazu bei http://www.tagesspiegel.de/politik/richter-kritisieren-ueberwachung/1812230.html

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