20110502 Grundrechtskonformität der Vorratsdatenspeicherung nicht sicherzustellen
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- Kategorie: Unsere Themen in der Presse
- Veröffentlichungsdatum
02.05.2011: Vorratsdatenspeicherung unvereinbar mit EU Grundrechtecharta
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vom Februar 2011 stellt fest, dass es keine Vereinbarkeit der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Grundrechtecharta geben kann. Es lasse sich „zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta sicherstellte.“Mehr dazu bei http://opalkatze.wordpress.com/2011/04/26/bundestagsgutachten-grundrechtskonformitat-einer-vorratsdatenspeicherung-nicht-sicherzustellen/
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