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20110805 Bundesdatenschutzbeauftragter warnt

Details

05.08.2011: “Steuer-ID darf kein allgemeines Personenkennzeichen werden!”

Der Bundesdatenschutzbeauftragter warnt in seiner Pressemitteilung:
"Meine Befürchtungen hinsichtlich der zunehmenden Verwendung der Steuer-ID in den verschiedensten Lebensbereichen haben sich leider bestätigt. Ich stelle mit Besorgnis fest, dass die Verwendungsmöglichkeiten der Steuer-ID schleichend ausgeweitet werden. Nicht nur Finanzbehörden, sondern auch Banken, Versicherungen und Krankenkassen verwenden mittlerweile die Steuer-ID. Wer heute ein Konto eröffnen will oder Elterngeld beantragt, muss dafür seine Steuer-ID angeben. Damit droht die Steuer-ID durch die Hintertür zu einem allgemeinen Personenkennzeichen zu werden, eine Entwicklung, die von Verantwortlichen bei der Einführung der Steuer-ID vehement bestritten wurde."

Mehr dazu bei http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/datenschutz-bundesbeauftragter-steuer-id-allgemeines-personenkennzeichen-peter-schaar/

Anmerkung: Vergessen wir nicht, dass Volkszählungsurteil von 1983, dass eine eindeutige Nummerierung der Bevölkerung verbietet.

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