20111017 Zur Kontrolle auf dem Flughafen schnell mal einen Trojaner
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- Kategorie: Unsere Themen in der Presse
- Veröffentlichungsdatum
17.10.2011: Falsche Aussage vom LKA Bayern?
In einer Stellungnahme gegenüber dem Amtsgericht Landshut, die der
„Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ vorliegt, hatte das
Landeskriminalamt Bayern im August 2010 noch bestritten, dass mit der aufgefundenen
Software des "Staatstrojaners" eine „remote
Freischaltung“ von Funktionen möglich sei. Das LKA behauptete damals, der
Trojaner biete ausschließlich Funktionen, die im Gerichtsbeschluss
zur Abhörmaßnahme definiert gewesen seien.Mehr dazu bei http://www.faz.net/aktuell/politik/online-durchsuchung-friedrich-verteidigt-ueberwachung-durch-trojaner-11494164.html
Und wie man/frau auf dem Flughafen München einfach bei einer Kontrolle des Zolls diesen feinen "Staatstrojaner" auf den PC gespielt bekommt beschreibt die FAZ hier http://www.faz.net/aktuell/politik/staatstrojaner-der-spion-11494293.html
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