20111109 Sicherheitspolizeigesetz ohne Richtervorbehalt
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- Kategorie: Unsere Themen in der Presse
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09.11.2011: Österreichs Sicherheitspolizeigesetz (SPG) überarbeitet
In der Überarbeitung des SPG wird nun einiges präzisiert. Kontrolliert werden soll aber weiterhin nur durch den Rechtschutzbeauftragten, nicht durch einen Richter. Auch die umstrittene Handy-Ortung soll ohne richterliche Kontrolle erlaubt sein. Lediglich eine Löschfrist nach einem Jahr wurde eingeführt.Mehr dazu bei http://oe1.orf.at/artikel/290182
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