20111214 Rechtsanwalt jahrelang unrechtmäßig ausgeforscht
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14.12.2011: Liga-Vizepräsident Rolf Gössner gewinnt auch Klage gegen NRW Verfassungsschutz
Pressemitteilung vom 13. Dez. 2011 der INTERNATIONALEN LIGA FÜR MENSCHENRECHTE und der HUMANISTISCHEN UNION
Der Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner ist vom
nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz geheimdienstlich beobachtet
und ausgeforscht worden. Seine Überwachung und die Speicherung seiner
Daten waren rechtswidrig, wie nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf in
seinem soeben rechtskräftig gewordenen Urteil vom 19.10. 2011 (Az. 22 K
4905/08) nach 31/2-jährigem Prozess festgestellt hat.
Erst Anfang diesen
Jahres hatte das Verwaltungsgericht Köln die vier Jahrzehnte lange
Überwachung Gössners durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für
unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt.Dem Verfassungsschutz (VS) Nordrhein-Westfalen (NRW) wirft das Gericht
nun vor, eingrenzende gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten und vor
allem die Datennutzung nicht effektiv kontrolliert und protokolliert zu
haben. Nach Auffassung des Prozessbevollmächtigten von Rolf Gössner, des
Freiburger Anwalts Udo Kauß (Humanistische Union), wird dieses Urteil
bundesweit erhebliche Auswirkungen auf die Datenverarbeitung aller 17
VS-Ämter des Bundes und der Länder haben.
Udo Kauß: "Erstmals wird eine
Geheimdienstbehörde durch ein Gericht verpflichtet, ihre
Datenverarbeitung so zu organisieren, dass die VS-Bediensteten nur auf
die gespeicherten Daten zugreifen können, auf die das Gesetz für die
jeweilige Aufgabe einen Zugriff erlaubt." Das Gericht hat den VS auch
verpflichtet, durch technische Vorrichtungen sicher zu stellen, dass die
Rechtmäßigkeit eines jeden Datenzugriffs im Nachhinein jederzeit
überprüft werden kann. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so
Kauß, "dann ist jegliche Speicherung und jeglicher Zugriff rechtswidrig
und ein Eingriff in das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung
des Betroffenen."
Die Internationale Liga für Menschenrechte und die Humanistische Union
werten das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf als eine "längst
überfällige datenschutzrechtliche Absicherung des Grundrechts auf
Informationelle Selbstbestimmung". Auf der Grundlage dieses Urteils
fordern beide Organisationen nachdrücklich, bundesweit die
gesetzwidrigen Praktiken unverzüglich einzustellen, wie dies in NRW
inzwischen geschehen ist.Das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist vor dem
Hintergrund der Jahrzehnte langen Überwachungsgeschichte Rolf Gössners
zu werten, für die das Bundesamt für Verfassungsschutz verantwortlich
zeichnet: "Erschreckend sind die überkommenen Feindbilder und die
Besessenheit, von denen sich der Verfassungsschutz auf Bundesebene bei
seinem Vorgehen gegen einen anerkannten und hochgeschätzten
Bürgerrechtler offenkundig leiten ließ", so Liga-Präsidentin
Fanny-Michaela Reisin,"und dies vier Jahrzehnte lang und -- wie das
Verwaltungsgericht Köln zu Beginn dieses Jahres eindeutig festgestellt
hat - von Anfang an rechtswidrig! Ein Verfassungsskandal im Schutzgewand."
Quelle: Internationale Liga für Menschenrechte, Haus der Demokratie und
Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, http://ilmr.de/
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