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20120115 "Kinderschutz vor Datenschutz"

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Berliner Datenschützer wendet sich gegen undifferenzierte Parole

Alexander Dix, der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit schreibt in einem Kommentar des Berliner Tagesspiegel:

"... Das neue Kinderschutzgesetz [enthält] einige nützliche Klarstellungen, die Ärzten und Sozialarbeitern in schwierigen Situationen die Entscheidung erleichtern können, ob und unter welchen Bedingungen abweichend von den beruflichen Schweigepflichten Informationen an das Jugendamt weitergegeben werden sollen. Das Gesetz enthält allerdings aus gutem Grund keine Aussage dahingehend, dass „Kinderschutz vor Datenschutz“ tritt.

Diese undifferenzierte Parole findet sich zwar im Koalitionsvertrag der neuen rot-schwarzen Landesregierung in Berlin; sie wird aber dadurch nicht zutreffender.

Die Jugendämter sollten – unter Berücksichtigung der Elternrechte – alle Informationen bekommen, die sie benötigen, um das Kindeswohl zu schützen. Sie dürfen aber ihrerseits in aller Regel keine Informationen an andere Stellen geben. ..."

Mehr dazu bei http://www.tagesspiegel.de/meinung/undifferenzierte-parole/6067474.html

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