20120214 ACTA verletzt Fernmeldegeheimnis
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- Kategorie: Unsere Themen in der Presse
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Gravierende Auswirkungen auf den deutschen Datenschutz durch ACTA?
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht in seinem Blog deutsches datenschutzrecht durch ACTA gefährdet. Es werden zwar die Vertragsstaaten nicht zur Kontrolle des Internets und provisorischer Speicherung von Kommunikationsdaten verpflichtet, doch müssen sie nach ACTA personenbezogene Daten preisgeben, wenn die Nutzer in irgendeiner Weise an Urheberrechtsverletzungen beteiligt sind. Diese Verpflichtung umfasst selbst Nutzungs- und Verkehrsdaten, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Besonders problematisch ist dies, wenn diese personenbezogenen Daten zwischen den Vertragsstaaten beliebig ausgetauscht werden.
Mehr dazu bei https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?3062-ACTA-und-der-Datenschutz
und http://blog.beck.de/2012/02/13/aufruf-des-datenschutzbeauftragten-peter-schaar-gravierende-auswirkungen-auf-den-deutschen-datenschutz-durch-
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