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20120215 ACTA im Vorfeld verurteilt

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EUGh-Urteil gegen Internet-Filter

Das dauerhafte Filtern des Internetverkehrs ist in der EU ausdrücklich verboten. Das stellte der europäische Gerichtshof am 24. November 2011 fest. Damit wurde ein belgisches Urteil  zwischen dem Rechteverwerter Sabam und dem Internetprovider Scarlet um illegale Downloads revidiert. Das belgische Gericht hatte Scarlet befohlen den Datenstrom  auf seinen Servern ständig auf mögliche Urheberrechtsverstöße zu untersuchen.

Damit erübrigt sich theoretisch(!) eine der Hauptforderungen des ACTA Vertrages, der von den Providern eine Deep Packet Inspection (DPI), eine Inhaltskontrolle alles Datenpakete verlangt.

Mehr dazu bei http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/732299/EuGH_Ueberwachung-von-InternetUsern-ist-rechtswidrig

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