20110112 Bundeswehr missachtet Kinderrechte
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- Kategorie: SchülerInnen-Themen
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12.01.2011: Kinder im Visier
Als Mitglied im Berliner Bündnis "Schule ohne Militär" verurteilt Aktion Freiheit statt Angst Veranstaltungen der Bundeswehr an Schulen. Kinder sollen Bildung erhalten und nicht über das Töten unterrichtet oder dazu angeworben werden. Das gilt erst recht, wenn es so geschickt mit Spielen wie POLIS verpackt wird.Aus gegebenem Anlass dokumentieren wir dazu die Pressemitteilung von terre des hommes:
Einseitige Kooperation mit Bundeswehr verstößt gegen Kinderrechte
Zur heutigen Anhörung im Landtag von NRWOsnabrück / Duisburg, 12.01.2011 - Die
Kooperationsvereinbarungen der Kultusministerien der Länder mit der
Bundeswehr müssen aufgelöst werden. Dies fordern die Kinderhilfswerke
terre des hommes und Kindernothilfe anlässlich der Anhörung im Landtag
von Nordrhein-Westfalen zur bestehenden Kooperationsvereinbarung mit
der Bundeswehr in NRW.
Inzwischen sind acht Bundesländer mit der Bundeswehr Vereinbarungen
eingegangen, die den Zugang von Wehrdienstberatern und Jugendoffizieren
zu Schulen und Referendarsausbildung erleichtern. Die Bundeswehr
erreichte 2009 allein durch Werbeveranstaltungen 700.000 Jugendliche,
darunter Schülerinnen und Schüler von elf Jahren. »Diese Praxis
verletzt die Prinzipien der Kinderrechtskonvention und die besonderen
Schutzpflichten des Staates gegenüber Kindern«, so Danuta Sacher,
Geschäftsführerin von terre des hommes. »Wie uns Schüler, Lehrer und
Bundeswehr-Offiziere selbst bestätigt haben, informieren die Soldaten
in der Regel sehr einseitig und sprechen beispielsweise die Gefahren
von Auslandseinsätzen kaum an. Das ist unverantwortlich gegenüber
Minderjährigen, die von derselben Institution aufgefordert werden, sich
freiwillig zu melden. Schulbesuche sind höchstens vertretbar, wenn
gleichzeitig mit Soldaten auch Experten für Friedenserziehung und
Kinderrechte eingeladen werden.«
»In Artikel 6 der Kinderrechtskonvention ist festgelegt«, erläutert Dr.
Jürgen Thiesbonenkamp, Vorstandsvorsitzender der Kindernothilfe, »dass
die Vertragsstaaten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die
Entwicklung aller Kinder unter 18 Jahren gewährleisten. Dies ist in
militärischen Einrichtungen und speziell bei Einsätzen in
Krisengebieten nicht der Fall.« Ein Verstoß gegen die Schutzpflichten
in der Konvention liege folglich vor, wenn Rekruten noch als
Unter-18-Jährige angeworben werden. Deshalb sollte entsprechend der
Kinderrechtskonvention die Anwerbung von Rekruten erst nach Erreichen
der Volljährigkeit erfolgen.
terre des hommes, Kindernothilfe und weitere Organisationen haben sich
vergangene Woche mit einem Brief zu diesem Thema an
Verteidigungsminister zu Guttenberg gewandt
Weitere Informationen
- Die Bundeswehr wirbt um Kinder
- Mehr über das Berliner Bündnis Schule ohne Militär













