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20.03.2010 ELENA: Auf Vorratsdatenspeicherung folgt Vorratsdatenspeicherung

20.03.2010: ver.di gegen ELENA: Auf Vorratsdatenspeicherung folgt Vorratsdatenspeicherung

Der elektronische Entgeltnachweis ELENA verletzt die Grundrechte der Beschäftigten und speichert unzulässig Daten auf Vorrat. ver.di-Vize Gerd Herzberg fordert deshalb: ELENA muss gestoppt werden.


ver.di lehnt die durch den so genannten elektronischen Entgeltnachweis ELENA gestartete Vorratsdatenspeicherung ab, weil es dadurch zu einer Datenspeicherung auf Vorrat kommen wird, die die rund 40 Millionen abhängig Beschäftigten hierzulande in ihren Grundrechten verletzt. Wir unterstützen deshalb ausdrücklich die gegen ELENA eingereichte Verfassungsbeschwerde.

Diese digitale Signatur soll zunächst für sechs Bescheinigungen gelten: Bundeselterngeld, Arbeitsbescheinigung nach Ende des Arbeitsverhältnisses, Nebeneinkommensbescheinigung, Bescheinigung über geringfügige Beschäftigung, Wohngeldbescheinigung und Fehlbelegungsabgabe. In Zukunft solle das System aber auf 45 weitere Bereiche ausgeweitet werden. Dabei ist geplant, ab 2015 auch Anträge auf Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Rentenzahlungen in das ELENA-Verfahren einzubeziehen.

Mehr dazu bei http://www.einblick.dgb.de/2010/e05/e5s7.htm/
Erschienen in: einblick 05/2010 vom 22.3.2010
Online seit: 19.3.2010


Liste aller Artikel zu ELENA

Hier geht es zur  Verfassungsbeschwerde.


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Tags: #Elena #dgb #verdi #Vorratsdatenspeicherung #Klage #Verfassung #Verfassungsbeschwerde #Arbeitnehmerdatenschutz
Erstellt: 2010-03-20 08:38:14
Aufrufe: 4257

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