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08.05.2010 Vorratsdatenspeicherung hat keinen Einfluss auf die Aufklärungsrate

08.05.2010 Vorratsdatenspeicherung hat keinen Einfluss auf die Aufklärungsrate

Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse ob jemand wegen Daten aus der Vorratsdatenspeicherung verurteilt wurde. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Linken hervor. Auch darüber, in wie vielen Fällen sich Erkenntnisse zu zusätzlichen neuen und anderen Tätern und Straftaten durch die Vorratsdaten erschlossen hätten, ließe sich nichts sagen. "Im Erhebungszeitraum von Mai 2008 bis August 2009 ist in 4.707 Verfahren auf gespeicherte Vorratsdaten zugegriffen worden", heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Am 2. März 2010 wurde die Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Gegen die EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung liegt nun eine Klage beim EuGH.

Mehr dazu bei http://www.golem.de/1005/75002.html

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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Aufklaerungsrate #Eugh #BVG #Klage #Urteil #Bundesregierung
Erstellt: 2010-05-08 07:31:57
Aufrufe: 4086

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