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05.03.2011 Bayern Trojaner grundsätzlich "grob verfassungswidrig"

05.03.2011: Mit zwei Zeilen Code zusätzlich lässt sich die Wohnung verwanzen

Wie wir berichteten wurde der Trojaner bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen München auf den PC eines des Betruges Verdächtigten installiert und hörte nicht nur Skype-Gespräche ab, es machte auch alle 30 Sekunden ein Bild der Bildschirmoberfläche und schickte diese Screenshots an die Polizei. So konnten die Ermittler jederzeit beobachten, was der Verdächtige an seinem Rechner machte.
So ein Trojaner kann theoretisch noch wesentlich mehr. "Mit zwei Zeilen Programmcode lässt sich das Mikrofon auch einschalten, wenn gar nicht telefoniert wird", sagt Frank Rieger vom CCC. "So wird ganz leicht aus einer Telefon- eine Wohnraumüberwachung." ... Trojaner seien daher letztlich ein "geheimdienstliches Mittel" und grundsätzlich "grob verfassungswidrig".
Während der Bundestrojaner vom BKA angeblich noch nicht eingesetzt wurde,hat der Zoll dies "bislang weniger als zehn Mal getan".

Mehr dazu bei http://www.fr-online.de/politik/spezials/datenschutz/trojaner-am-flughafen-aufgespielt/-/1472644/7720594/-/view/asFirstTeaser/-/index.html

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Tags: #Bayern #Trojaner #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #Geheimdienste #Datenschutz #Privatsphaere #Grundrecht
Erstellt: 2011-03-05 08:37:21
Aufrufe: 4396

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