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09.03.2011 Schutzprofil für intelligente Haushaltszähler

09.03.2011: Big Brother im Stromzähler

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert die Entwicklung eines Schutzprofils für intelligente Haushaltszähler. Stromzähler sollen künftig stundengenau messen wann und wofür ich meinen Strom verbrauche.

Was geschieht mit diesen Daten über mein Verhalten?

Ein Schutzprofil soll definieren welche Daten schutzwürdig sind und welche Anforderung an ihren Schutz gestellt werden. Das Bundesdatenschutzgesetz hebt in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit hervor, Schutzaufwand und Schutzzweck in ein angemessenes Verhältnis zu setzen. In § 9 Satz 2 BDSG heißt es hierzu: "Erforderlich sind Maßnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht."

Hier nun kommt es zum Dissens, da die Wirtschaft meint, Stromverbrauchsdaten seien nicht oder nur wenig schutzwürdig und drohen sofort mit der Kostenkeule.

Mehr dazu bei http://www.itseccity.de/content/markt/hintergrund/110309_mar_hin_landisundgyr.html

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Tags: #Ueberwachung #Stromzaehler #Scoring #Schutzzweck #schutzaufwand #Verbraucherdatenschutz #Privatsphaere
Erstellt: 2011-03-09 08:58:28
Aufrufe: 3786

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