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23.04.2009 Bundesdatenschutzgesetz: Schaar fordert Nachbesserung

Schaar pocht auf Streichung des sogenannten Listenprivilegs

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit, Peter Schaar, dringt darauf, die Verwendung
personenbezogener Daten zu Werbezwecken nur noch mit ausdrücklicher
Einwilligung der Betroffenen zuzulassen. In seinem Tätigkeitsbericht
2007 und 2008 appelliert Schaar an Bundestag und Bundesrat, einen
entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung "ohne weitere Abstriche
noch in dieser Legislaturperiode" zu verabschieden, wie aus einer
Unterrichtung ( 16/12600
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/126/1612600.pdf> ) hervorgeht.
Derzeit ist die Übermittlung oder Nutzung von Daten zulässig, wenn es
sich um listenmäßig zusammengefasste Daten über Angehörige einer
Personengruppe handelt, die sich auf Beruf, Name, Titel, akademischen
Grad, Anschrift, Geburtsjahr und Angabe über die Zugehörigkeit des
Betroffenen zu dieser bestimmten Personengruppe beschränken.

Die im Frühjahr und Sommer 2008 bekannt gewordenen Datenschutzskandale,
von denen laut Bericht einige personenbezogene Daten von Millionen
Bürgern betrafen, hätten den Umfang des Handels mit solchen Daten in das
Bewusstsein von Medien, Gesellschaft und Politik gerückt, heißt es in
der Vorlage. Darin wird auf einen Diskussionsentwurf des
Bundesinnenministeriums vom September 2008 zur Änderung des
Bundesdatenschutzgesetzes verwiesen, der unter anderem auch die
grundsätzliche Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs vorgesehen
habe. Dieses Gesetzgebungsvorhaben habe zwar in der Öffentlichkeit viel
Zuspruch gefunden, sei aber auch auf "heftige Kritik der betroffenen
wirtschaftlichen Kreise" gestoßen. Diese hätten "in teils drastischen
Stellungnahmen auf ihrer Ansicht nach zu erwartenden Auswirkungen auf
Unternehmen und Arbeitsplätze" hingewiesen. "Trotz des heftigen
Lobbydrucks" habe die Bundesregierung indes im Dezember 2008 den
Gesetzentwurf zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung
datenschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen, der im Kern der
ursprünglichen Vorlage des Ministeriums entspreche.

Mit dem Gesetzesvorhaben solle die "Konsequenz aus millionenfachem
Datenmissbrauch" gezogen und den Bürgern "die Verfügungsmacht über ihre
personenbezogenen Daten ein Stück weit" zurückgegeben werden, wird in
dem Bericht betont. Es wäre der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln, wenn
dieses Vorhaben "doch noch am Widerstand derer scheitern sollte, die
erhebliche Gewinne dadurch erzielen, dass sie ohne Zustimmung der
Betroffenen mit deren Daten Handel treiben".

Zudem mahnt der Datenschutzbeauftragte in dem knapp 200 Seiten
umfassenden Tätigkeitsbericht unter anderem eine "umfassende
Modernisierung" des Bundesdatenschutzgesetzes an, das in seiner
Grundstruktur aus den 70-er Jahren des vorigen Jahrhunderts stamme.
Notwendige Änderungen im Detail könnten eine grundlegende Überarbeitung
des Datenschutzrechts einschließlich seiner Kontroll- und
Sanktionsmechanismen nicht ersetzen.

 Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 118


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Erstellt: 2009-04-23 08:59:15
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