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13.07.2011 Kundendaten dürfen nur 2 Wochen gespeichert werden

13.07.2011: Mehr Datenschutz bei Zahlung mit EC-Karte

Oft dürfen EC-Kartenzahlungen per Unterschrift geleistet. In diesen Fällen hatten die Unternehmen die Kundendaten für eigene Zwecke missbraucht und jahrelang gespeichert. Nach einer Einigung  der Länder NRW, Hessen und Bayern wurde nun Mindeststandards für das sogenannte Lastschriftverfahren vereinbart. Danach dürfen Kundendaten nur noch 2 Wochen gespeichert werden. Auch darf es keine Bildung gemeinsamer Datenpools mehr geben, in denen neben der Kontonummer Kaufbetrag, Zeitpunkt und Ort des Einkaufs zur "Missbrauchsbekämpfung" miteinander abgeglichen wurden. Dazu muss es künftig einen konkreten Verdacht geben.

Mehr dazu bei http://www.n-tv.de/ticker/Geld/Mehr-Datenschutz-bei-Zahlung-mit-EC-Karte-article3788466.html

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Tags: #Scoring #Bankdaten #ZentraleDatenbanken #Verbraucherdatenschutz #Persoenlichkeitsrecht
Erstellt: 2011-07-13 06:36:39
Aufrufe: 4920

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