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04.05.2009 Antrag zur EU-Überwachungsverordnung

FDP: Deutschland soll die EU-Überwachungsordnung nicht unterzeichnen

Recht/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Deutschland soll von der Möglichkeit Gebrauch machen,
einen EU-Beschluss über die Europäische Überwachungsanordnung in
Ermittlungsverfahren aus verfassungsrechtliche Gründen nicht
mitzutragen. Dies sieht ein Antrag der FDP-Fraktion ( 16/12733
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/127/1612733.pdf> ) vor.
Zumindest müsse das Ziel einer Präzisierung der Deliktsgruppen erreicht
sein. Mit diesem Beschluss sollen Regeln festgelegt werden, nach denen
ein Mitgliedstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat als Alternative
zur Untersuchungshaft erlassene Entscheidung über Überwachungsmaßnahmen
anerkennt, überwacht und die betreffenden Person bei Verstößen gegen
diese Maßnahmen dem Anordnungsstaat übergibt Der Vorschlag führt 32
Deliktsgruppen zur Anerkennung der Entscheidung über
Überwachungsmaßnahmen im Vollstreckungsmitgliedstaat auf, ohne dass das
Vorliegen der beiderseitigen Strafbarkeit geprüft worden ist. Dies führt
dazu, dass es dem vollstreckenden Mitgliedstaat verwehrt ist, die
Anerkennung und Vollstreckung der Überwachungsmaßnahme selbst in den
Fällen abzulehnen, in denen der den strafrechtlichen Ermittlungen
zugrunde liegende Sachverhalt nach seinem Recht gar nicht strafbar
wären.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 124


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Erstellt: 2009-05-04 07:35:37
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