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07.09.2011 Abschlusstagung zum Forschungsprojekt InVoDaS

Interessenausgleich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung?

Kann es einen Interessenausgleich zwischen den Forderungen nach einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und dem Gegenteil geben?  Gibt es doch das ein bischen schwanger?
Das wollten wir genauer wissen und haben an der heutigen Abschlusstagung zum Forschungsprojekt InVoDaS in der Berliner Humboldt Uni teilgenommen.

Gefördert aus Bundesmitteln wurde dieses Forschungsprojekt im März 2010 zur Untersuchung von Möglichkeiten der Verbesserung der Akzeptanz der Vorratsdatenspeicherung (VDS) begonnen, als gerade das BVerfG das bestehende Gesetz für nichtig erklärte. Umso mehr war es Ziel des Projekt kein Gutachten zum alten Gesetz zu erstellen sondern Grundlagenforschung zum Thema zu betreiben.

Zu Beginn stellten Prof. Dr. A. Roßnagel von der Universität Kassel und zwei weitere Wissenschaftler das Projekt vor.
Sie hatten festgestellt:
  • In der Richtlinie (RL) zur Vorratsdatenspeicherung steht als Verwendungszweck nur, dass die Daten gespeichert werden sollen.
  • Es ist keine Verwendung der Daten geregelt. Dies genügt nicht den Anforderungen des BDSG für eine Zweckbindung.
  • Das BVerfG stellt in seinem Urteil gegen die VDS einen Dammbruch bei der Überwachung fest. Es wird erstmalig eine anlasslose Speicherung der Daten aller Menschen durchgeführt. Es spricht von der gesamtgesellschaftlichen Überwachung, die in einer demokratischen Gesellschaft nicht beliebig verstärkt werden darf.
  • Mit VDS und der geplanten Fluggastdatenspeicherung (PNR) wird eine Schwelle überschritten.
  • Eine regelmäßige Kontrolle der gesamtgesellschaftlichen Überwachung ist notwendig.
Ihre Vorschläge für (Mindest-) Verbesserungen sind:
  • Angehörige von Vertrauensberufen dürfen nicht in die VDS einbezogen werden.
  • Sie sind bei der Speicherung auszunehmen oder später rauszufiltern.
  • Eine Nutzung der Daten ist nur bei konkretem Verdacht gegen bestimmbare Personen zu erlauben.
  • Keine Nutzung der Daten für Bagatelldelikte und Urheberrechtsverstösse
Die Vertreterin der Europäischen Kommission plädierte dagegen für die Einhaltung der Richtlinie (RL). 6 Monate Mindestspeicherdauer sind angemessen und notwendig, 3 Monate sind ihr zu wenig. Die Evaluierung der Rl ist im Gange aber kann auch noch 5-6 Jahre dauern. Solange ist die RL einzuhalten.

Dem stimmten der Vertreter des Richterbundes wie auch der Vertreter des BKA zu. Beide meinten ohne Probleme mit den Vorgaben des BVerfG die VDS betreiben zu können. Der Politk fehlt nur der Mut zu einem entsprechenden Gesetz. Der BKA Vertreter berichtet von einer eigenen Studie durch das Max Planck Institut, die leider noch geheim sei und beklagte mal wieder das Internet als rechtsfreien Raum.
Ein Quick Freeze Verfahren lehnten beide ab. Auch eine Reduzierung der Speicherdauer auf 3 Monate, wie sogar von der CDU in die Diskussion gebracht, wäre nicht im Interesse des Innenministers.

Dem Vertreter von bitcom würde es ausreichen, wenn die Provider einen langfristig gesicherten Rahmen für ihre Aktivitäten hätten und die Kosten erstattet bekämen.

Patrick Breyer vom AK Vorrat stellte dagegen richtig:
  • Es kann keinen Ausgleich der Interessen zwischen Bürgerrechten und einer VDS geben.
  • Die Problematik der Vertrauensberufe ist technisch nicht beherrschbar (Mobilität, Anzahl der Vertrauensberufe ist größer als Ärzte und Anwälte).
  • Die VDS ist der (oben beschriebene) Dammbruch, da anlasslos gespeichert und überwacht wird. Hinzu kommen die Pläne zur PNR und Content-Überwachung.
  • Anhand von Statistiken zeigt er auf, dass die VDS weder zur Aufklärungsrate beigetragen hat, sondern sogar, dass sie nicht nötig war.
  • Zudem hat die VDS eher zu einem Ausweichen von Kriminellen auf andere Kommunikationswege und zur Verschlüsselung geführt und war damit für die Ermittlungsarbeit eher kontraproduktiv.
  • Über die Hälfte der Bevölkerung sind nach einer CDU Studie gegen die VDS, nur 16% dafür.
  • Nach den oben erwähnten Erkenntnissen der Studie würde es zur Vermeidung des Vertragsverletzungsverfahrens reichen die VDS Daten verschlüsselt zu speichern und keinen Zugriff zu erlauben indem man jeweils den Schlüssel vernichtet. (s. oben Def. Verwendungszweck in der RL)
Der Berliner Datenschützer, Alexander Dix, verwies auf den von der Berliner Zeitung gestern beschriebenen Skandal, dass trotz Verbot des BVerfG viele Provider immer noch Daten speichern. Auch er verwies darauf, dass die VDS der Dammbruch ist. Man sollte das Vertragsverletzungsverfahrens politisch nutzen, um die VDS RL auf EU Ebene zu kippen. Die Ereignisse in Dresden zeigen, welche Gefahren diese Daten beinhalten.

Deshalb ist es wichtig, dass man/frau und alle anderen die Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung  unterschreiben: Keine neue Vorratsdatenspeicherung!


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Tags: #FsaMitteilung #Interessenausgleich #InVoDaS #Vorratsdatenspeicherung #UniKassel #Ueberwachung #BVerfG #Urteil #PNR #VDS #Datenschutz
Erstellt: 2011-09-07 20:11:03
Aufrufe: 7030

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