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13.09.2011 Bundeswehr-Werbung bei Minderjährigen

13.09.2011: Bundeswehr verstößt gegen die Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention

Militärwerbung bei Minderjährigen verstößt gegen die Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, die auch die Bundesrepublik unterzeichnet hat. Trotzdem sehen wir immer wieder Bilder, wie zehnjährige Kinder mit dem Gewehr im Anschlag, Finger am Auslöser, ein Dorf mit Modellhäusern im Visier und über ihnen ein Tarnnetz einem Tag der offenen Tür in einer Kaserne  begehen, kürzlich z.B. in Bad Reichenhall.
Im Jahr 2010 erreichten alleine die Jugendoffiziere und Wehrdienstberater der Bundeswehr 340.000 Schüler, um ihnen eine militärische Laufbahn schmackhaft zu machen.
Wie dies mit den Kinderrechte, darunter das Recht auf Leben und freie Entwicklung (Art. 6), auf körperliche Unversehrtheit und Schutz vor Gewalt (Art. 19) und auf eine Erziehung im Geiste von Frieden und Verständigung zwischen den Völkern (Art. 29) in Einklang zu bringen ist, bleibt rätselhaft.

Mehr dazu bei http://www.gew.de/Wie_die_Bundeswehr_an_Schulen_um_Nachwuchs_wirbt.html

Siehe dazu auch unsere Seite Schule ohne Militär

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Tags: #Schule #Militaer #Kinderrechte #Friedenserziehung #Grundrechte #Un #Kinderrechtskonvention
Erstellt: 2011-09-13 07:48:04
Aufrufe: 6231

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