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16.12.2011 Die Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA)

16.12.2011: Telekommunikationsüberwachung wird grenzenlos

Die Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) soll den Polizeien und Geheimdiensten aller EU-Mitgliedstaaten künftig grenzüberschreitend Überwachungsmaßnahmen über EU-Grenzen hinweg ermöglichen. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme, die Überstellung von Personen oder um das Ausspähen von Bankkonten gehören zu den "gemeinsam" durchzuführenden Maßnahmen.

Die neue Richtlinie soll die  Europäische Beweisanordnung (EBA) ersetzen, die angeblich zu viele Ausnahmen definierte.

Mehr dazu bei http://www.heise.de/tp/artikel/36/36084/1.html

Der aktuelle Entwurf der EU Kommission: http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st18/st18225.de11.pdf

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Tags: #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung #Biometrie #ZentraleDatenbanken #Vorratsdatenspeicherung
Erstellt: 2011-12-16 07:31:52
Aufrufe: 4689

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