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03.01.2012 Bundesbehörde gegen Informationsfreiheit

BKA sperrte Nutzer von Anonymisierungsdiensten

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat den Zugriff auf seine Webseite für Nutzer von Virtual Private Networks wieder erlaubt, nachdem sich der Bundesdatenschutzbeauftragte an die Behörde gewandt hatte. Diese Sperre stellte einen Eingriff in die Informationsfreiheit der Bürger dar.

Auch das Land Niedersachsen hatte im letzten Jahr mit Blockaden von Anonymisierungsdiensten herum gespielt. So hatte eine Sprecherin des Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsens im Juni 2011 erklärt, man würde eine Sperrliste für einige ihrer Services einsetzen.

Nach deutschem Telemediengesetz (TMG) sind Diensteanbieter jedoch verpflichtet, die Nutzung von Online-Medien "anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen".

Mehr dazu bei http://www.heise.de/ct/meldung/BKA-sperrte-Nutzer-von-Anonymisierungsdiensten-aus-1402534.html

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Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1La
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Tags: #Informationsfreiheit #Meinungsfreiheit #Internetsperren #Netzneutralitaet #Anonymisierung
Erstellt: 2012-01-03 07:44:40
Aufrufe: 1893

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