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04.03.2012 Online Grundrechte

EFF definiert Grundrechte für Smartphone-Nutzer

So wie die Bill of Rights die Grundrechte der Menschen definiert hat die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat eine Erklärung der Grundrechte der Nutzer von Smartphones auf Schutz ihrer Privatsphäre niedergeschrieben. Bereits 2010 hatte die EFF eine vergleichbare Erklärung für soziale Netze erstellt.

Die Grundrechte der "mobile User" listet sechs Merkmale auf, die Entwickler von Smartphone-Apps zu respektieren haben. So soll der Nutzer selbst die Kontrolle über seine Daten behalten und "privacy by default" gehört zu den unumstößlichen Grundsätzen. Datensammlung haben, wenn überhaupt, für den Nutzer transparent abzulaufen und dürfen nur im Kontext der jeweiligen App verwendet werden.

Mehr dazu bei http://www.golem.de/news/datenschutz-eff-definiert-grundrechte-fuer-smartphone-nutzer-1203-90228.html

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Tags: #Scoring #Smartphones #Handy #sozialeNetzwerke #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere
Erstellt: 2012-03-04 07:52:02
Aufrufe: 2117

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