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07.07.2012 Widerspruchsrecht bei Adressauskunft abgeschafft

Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG)

Im MRRG ist geregelt, wie Einwohnermeldeämter mit den Daten der Bürger umgehen dürfen oder müssen. Seit 1980 wurde daran nur wenig geändert. Diesmal hat die Wirtschaft am Vorabend der Gesetzeslesung den Korrekturstift angesetzt.
Plötzlich steht in dem Gesetz: "Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, [...] wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden." Damit würde uns nicht mal der Widerspruch nach Paragraph 44 Absatz 4 mehr helfen. Es gibt keine Widerspruchsmöglichkeit.

Update 9.7.: Auch Verbraucherministerin Aigner stellt sich inzwischen gegen ihre eigenen Fraktion und der Bundesrat will das Gesetz zurückweisen.

Mehr dazu bei http://www.chip.de/news/Adressauskunft-Widerspruchsrecht-abgeschafft_56540821.html

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Tags: #Melderechtsrahmengesetzes #MRRG #Verbraucherdatenschutz #Adresshandel #Datenpannen #Skandale #Privatsphaere
Erstellt: 2012-07-07 13:17:09
Aufrufe: 1841

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