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25.07.2012 NSA-Lauschprogramm war verfassungswidrig

NSA darf Telefonate und E-Mails von US-Bürgern anzapfen

... sobald Ausländer an der Kommunikation beteiligt sind. Dies erlaubt der Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA). Der demokratische Senator Ron Wyden wollte vor einer Verlängerung von FISA die Rechtspraxis überprüft haben.

In mindestens einem konkreten Fall war das NSA-Überwachungsprogramm rechtswidrig. Die islamische Stiftung Al-Haramain Islamic Foundation und zwei ihrer Anwälte waren ohne richterliche Anordnung ausgespäht worden. Dies war ein Verstoß gegen den vierten Zusatzartikel zur US-Verfassung.

Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Geheimdienstbehoerde-NSA-Lauschprogramm-war-verfassungswidrig-1650984.html

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Tags: #Grundrechte #NSA #USA #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung #Lauschangriff #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-07-25 08:39:56
Aufrufe: 1854

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