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25.08.2012 VDS: Jeder speichert

 

Niemand hält sich an Telekommunikationsgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung (VDS) im März 2010 für nichtig erklärt. Alle gespeicherten Daten wurden umgehend gelöscht. Eine Untersuchung ergab nun, dass der Bundesnetzagentur bekannt ist, dass z.B. die Deutsche Telekom alles, was über ihre Servicepartner abgerechnet wird, sechs Monate lang speichert, bei Vodafone werden alle Telefonate für sieben Monate gespeichert, inklusive des Standorts des Gerätes.

Speichern dürfen die Provider aber nur mit dem Zweck der Abrechnung. Viele Kunden haben aber eine Flatrate, so dass dieser Zweck hier nicht gilt.

Die Verbraucherzentrale hat nun damit begonnen die ersten Provider abzumahnen. Die Klage richtet sich gegen E-Plus, die so dreist waren in einer unzulässigen Klausel in seinen AGB festzulegen, dass der Kunde mit einer Speicherung von 80 Tagen einverstanden ist.

Mehr dazu bei http://www.taz.de/Kommentar-Gespeicherte-Telefondaten/!100126/
und http://www.chip.de/news/Handy-Daten-Netzbetreiber-dementieren-Vorwuerfe_57191714.html
und https://netzpolitik.org/2012/vorratsdatenspeicherung-bundesnetzagentur-veroffentlicht-aktuelle-speicherfristen-will-diese-alleine-regulieren/
und http://winfuture.de/news,71584.html

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Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Uu
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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung #Datenpannen #skandaleGrundrechte
Erstellt: 2012-08-25 09:52:06
Aufrufe: 1886

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