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10.09.2012 Vier Schubkarren für Verfassungsgerichtshof

106.000 Österreicher gegen Vorratsdatenspeicherung

4 Schubkarren füllten die 106.000 Vollmachten, die im Juni dem Verfassungsgerichtshof übergeben wurden. Nun liegt eine erste Stellungnahme der Bundesregierung in dem Verfahren bei gericht vor.

Diese argumentiert, dass die Antragsteller nicht direkt betroffen seien. Sie würden nur die Auswirkungen spüren und das reiche nicht, um damit zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) gehen zu dürfen. Nun muss der VfGH die rechtlichen Aspekte prüfen. Im besten Fall wird er den Fall dem EUGh vorlegen. Es ist nicht üblich, dass der VfGH die Politik kommentiert.

Mehr dazu bei http://futurezone.at/netzpolitik/11220-auch-ohne-vorratsdaten-waere-welt-nicht-ok.php

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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Oesterreich #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2012-09-10 06:52:44
Aufrufe: 1785

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