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21.09.2012 Videoüberwachung gegen Klopapierdieb

LKA suchte mit versteckter Kamera nach Klopapierdieb im eigenen Haus

Update 18.01.2013: Die LKA-Hausjuristen sind zu dem Schuß gekommen, dass der Diebstahl von Klopapier keine verdeckte Videoüberwachung rechtfertige. "Die verdeckte Videoüberwachung in Hausflur und Toilettenbereich ist nicht zulässig." stellen sie in einem internen Papier ausführlich auf 2 Seiten (DIN A4 und nicht Klopapier)  für die Mitarbeiter dar.


Vergeblich hat das Thüringer Landeskriminalamt mit versteckter Kamera versucht, einen Klopapierdieb in der eigenen Behörde zu finden. In der LKA-Außenstelle Waltersleben wurde 2011 für acht Wochen eine Kamera installiert. In dieser Zeit kam es aber nicht zu "hohem Papierverbrauch".

Mehr dazu bei http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.datenschutz-lka-suchte-mit-versteckter-kamera-nach-klopapierdieb-im-eigenen-haus.4a63fc27-8146-43d2-9546-54ac78924269.html

Anmerkung: Das Klopapier war so wichtig, dass keine Zeit dafür da war, den Personalrat, wie im BetrVG vorgeschrieben, vorher von der Videoüberwachung zu informieren ...
... und die Verfolgung der NSU-Morde war wohl auch nicht so dringend ...

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Tags: #Videoueberwachung #Privatsphaere #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-09-21 08:21:04
Aufrufe: 1795

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