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19.12.2012 Verfassungsrichter haben Bedenken gegen Vorratsdaten

Vorratsdatenspeicherung: Österreichischer Verfassungsgerichtshof ruft EuGH an

Ob nicht die EU-Richtlinie über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung der EU-Grundrechtecharta widerspricht möchte der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) vom EuGH geklärt haben. Das ist ein großer Erfolg für die 11.139 Bürger, die im letzten Jahr eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherungin Österreich eingelegt hatten.

Mit dieser Forderung des Verfassungsgerichtshof sind hoffentlich auch in der Politik die Nutzung der  Vorratsdatenspeicherung in Richtung Urheberrechtsverletzungen vom Tisch. Nun muss der EuGH entscheiden bei dem bereits eine Klage aus Irland vorliegt.

Mehr dazu bei http://futurezone.at/netzpolitik/13053-verfassungsrichter-bedenken-gegen-vorratsdaten.php
und http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Oesterreichischer-Verfassungsgerichtshof-ruft-EuGH-an-1771183.html

Die Verfassungsbeschwerde in Österreich: http://futurezone.at/netzpolitik/9609-vorratsdaten-11-139-buerger-klagen-mit.php
Die Presseinfos des VfGH  http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/0/4/1/CH0003/CMS1355818066984/vorratsdatenspeicherung_vorlagebeschluss_presseinformation.pdf
und http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/0/4/1/CH0003/CMS1355818066984/vorratsdatenspeicherung_vorlage_eugh_g47-12.pdf

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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2012-12-19 07:30:03
Aufrufe: 1504

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