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17.07.2013 G10-Gesetz - Lizenz zur Überwachung

Souverän - aber nicht wirklich ganz

In einem geheimen Schreiben bestätigte das Auswärtige Amt in Bonn am 27. Mai 1968 in einem Schreiben an die US-Botschaft, daß das offiziell verkündete Erlöschen alliierter Vorbehaltsrechte zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in Wirklichkeit nicht stattfindet. Solche "Verwaltungsabkommen" ohne Kündigungsklauseln wurden mit allen drei Westalliierten abgeschlossen und sind bis heute gültig, weil Kanzler Kohl bei den 6+2 Gesprächen so etwas brisantes nicht auf den Tisch bringen wollte.

Die "Rechtsgrundlage" dafür ist noch immer das G-10 Gesetz. So darf der BND alle Telekommunikationsverbindungen in andere Staaten mitschneiden, aufgrund § 5 G 10 Gesetz zwecks strategischer Überwachung. Unter gewissen Bedingungen dürfen diese Daten nach § 7a G 10 Gesetz auch an ausländische Dienste übermittelt werden. Das geheim tagende Parlamentarische Kontrollgremium aus 11 Abgeordneten muss dem zustimmen. Die entsprechenden Pflichten der Provider sind in der Telekommunikations-Überwachungs-Verordnung geregelt.

Mehr dazu bei http://www.jungewelt.de/2013/07-17/003.php
G 10 Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/index.html
Telekommunikations-Überwachungs-Verordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tk_v_2005/gesamt.pdf

Weiteres dazu im Buch von Josef Foschepoth: Überwachtes Deutschland. Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik (Göttingen 2012)

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Tags: #Ueberwachung #BRD #G10 #BND #Polizei #Geheimdienste #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2013-07-17 06:45:27
Aufrufe: 1798

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