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28.01.2014 Europäischer Datenschutztag

Big Data für Bond 2.0 - Für eine menschenrechtliche Einhegung der Nachrichtendienste in Zeiten von Big Data

Auf Initiative des Europarats begehen wir heute den Europäischen Datenschutztag, ein Aktionstag für den Datenschutz. Auf der Agenda der Veranstaltung im Berliner Abgeordnetenhaus stehen Big Data und der NSA-Überwachungsskandal.

Aktion Freiheit statt Angst nimmt an der Veranstaltung teil auf der noch einmal deutlich gemacht werden soll, was das Bundesverfassungsgericht so beschrieben hat: „Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss“.

„Big Data“ beschreibt die technischen Möglichkeiten, in unglaublich großen Datenmengen Muster zu erkennen und mit Hilfe von Algorithmen Verhaltensprognosen zu errechnen. Es wird Zeit, dass die Politik die Datenschutzgesetzgebung aus den 90-er Jahren an die heutigen Möglichkeiten anpasst.

Wir müssen die grundrechtsschützenden Regelungen verschärfen, die festlegen, wo welche Datenmengen entstehen dürfen, wer sie wofür nutzen darf und welche darauf basierenden Verhaltensprognosen wir zulassen wollen. Vor allem aber müssen wir alles dafür tun, dass diese Regeln durchgesetzt werden.

Eröffnung durch die Bremer Datenschutzbeauftragte

 

In der Veranstaltung wurde die von Edward Snowden aufgedeckte totale Überwachung jedes Menschen in unserem Lande diagnostiziert.

Marit Hansen, die Stellvertretende Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, stellte die unglaublichen Tatsachen dar und Prof. Dr. Heribert Prantl setzte diese in Bezug zu unserer Verfassung.

So zeigte sie Folie der NSA auf denen die Nutzer des Internet verhöhnt werden "Zombies payed for their surveillance" oder man sich lustig machte, dass zwar alle Anmeldevorgänge bei Google und seinen Dienste per SSL verschlüsselt werden, aber hinter den Google Frontend Servern das interne Google Netz unverschlüsselt kommuniziert.

Hinter der NSA Parole "Own the Network" verbirgt sich die Verseuchung von 50.000 Netzkomponenten (im Jahr 2008, 2013 waren es bereits 100.000) durch Trojaner der NSA.

Es blieb die Frage: Warum werden die Ermittlungen zur Aufklärung dieser Verbrechen nicht weitergeführt? Das ist Missachtung der Grundrechte!

Der österreichische Journalist Erich Möchel machte uns wieder Mut, in dem er feststellte, dass PGP-Verschlüsselung noch immer hält. Nur deshalb bemüht man sich bei NSA & Co um Hintertüren und kompromittiert Zufallszahlengeneratoren. Er wies auch darauf hin, dass die USA das Internet seit den 70-er Jahren als ihren (militärischen) Besitz betrachten. Wir haben es mit einem US-Netz, US-Betriebssystemen und US-Clouds zu tun.

Dagegen hilft nur Open Source, z.B. Linux!

Sein Appell rät zur immer noch sicheren Verschlüsselungl: Support hte NSA going dark!

Allerdings haben auch die Europäer alles getan, um die Überwachung im Netz zu etablieren. Seit im Jahr 1997 eine Arbeitsgruppe der ETSI, dem Standardisierungsgremium der EU-Telecoms "Lawful Interception" definiert hat, gibt es Schnittstellen, um unsere Kommunikation im Internet, im Telefonnetz und am Handy abzuhören. So überrascht es nicht, dass der britische Geheimdienst bis heute die Leitung der ETSI-Arbeitsgruppe für "Lawful Interception" inne hat.

Erinnern wir uns auch, dass erst auf Druck der Banken in den 90-er Jahren eine längere Verschlüsselung als 40-bit im Internet erlaubt wurde, sehr zum Ärger der Geheimdienste - andernfalls hätte es nie einen Onlinehandel im heutigen Ausmaß gegeben.

Also nutzt Verschlüsselung!
Support hte NSA going dark!

 TeilnehmerInnen der Podiumsdiskussion, Dr. Constanze Kurz und Jan Philip Albrecht

 Frau Kurz rief dazu auf gegen den britischen Geheimdienst vor dem EMGH zu klagen, denn die Briten haben sich an den europäischen Datenschutz zu halten. Auch in der BRD sind die wegen StGB §99 (ausländische Agententätigkeit) laufenden Ermittlungen fortzuführen. Stellen die Bundesanwaltschaften die Ermittlungen ein oder verschleppen sie, so ist auch gegen sie zu klagen.

 

Mehr Bilder von der Veranstaltung gibt es hier.

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Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2dA
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Erstellt: 2014-01-28 08:18:31
Aufrufe: 2849

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