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12.02.2014 Keine Sicherheit für Gesundheitsdaten

ELGA: Ärztekammer plant "juristische Schachzüge"

Die jetzt gültige Opt-out-Regelung bedeutet, dass Patienten solange automatisch im österreichischen ELGA-System angemeldet sind, bis sie sich aktiv abmelden. Nach dem Datenschutzgesetz hätte man die umgekehrte Herangehensweise wählen müssen.

Aus Sicht der Mediziner und vieler Bürger ist die derzeitige Opt-out-Lösung verfassungswidrig. Ärztevertreter wollen deshalb weiterhin gegen die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) vorgehen. "Wir überlegen uns schon juristische Schachzüge, um das anfechten zu können", sagte der Wiener Ärztekammerchef Thomas Szekeres. Außerdem beklagen die Mediziner die mangelhafte Ergonomie des System. Ihre Arbeit wird durch die "zentrale Gesundheitsakte" mit Mehrkosten von 130 Mio. Euro, die die Spitäler zu tragen haben, nicht erleichtert sondern z.B. durch fehlende Suchfunktionen erschwert.

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Tags: #RFID #Oesterreich #ELGA #opt-out #elektronischeGesundheitskarte #Gendaten #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit
Erstellt: 2014-02-12 07:41:22
Aufrufe: 1958

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