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18.02.2014 Für Facebook gilt deutsches Recht

Facebook Irland gelte nicht irisches, sondern deutsches Datenschutzrecht

... ist nach Meinung der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) die Konsequenz aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin.

Facebook Irland, die europäische Tochtergesellschaft von Facebook, muss sich deshalb an deutsches Datenschutzrecht halten, weil nicht die europäische Niederlassung die Verantwortung für die Datenverarbeitung trage, sondern die hundertprozentige Muttergesellschaft in den USA. Damit muss nach Bundesdatenschutzgesetz deutsches Recht eingehalten werden.

Nach diesem Urteil könne nun in 2. Instanz in der Hauptsache verhandelt werden, der Klage des Verbandes gegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Facebook.

Mehr dazu bei http://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/451915/urteil-fur-facebook-gilt-deutsches-recht

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Tags: #Verbraucherdatenschutz #Urteil #Berlin #VzBv #Klage #Datenschutz #Datensicherheit #Facebook #Diaspora #Twitter #Scoring #Cyber-Mobbing #sozialeNetzwerke
Erstellt: 2014-02-18 07:40:58
Aufrufe: 1628

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