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10.06.2014 Ab 2015 Neuwagen mit eCall

Ab nächstem Jahr eCall-System verpflichtend – äh “freiwillig”

Wie zwei EU-Verordnungen vorschreiben müssen ab 2015 alle Neuwagen in Europa mit GPS-Empfänger und Mobilfunk-Modem ausgestattet sein, um bei einem Unfall automatisch einen Notruf abzusetzen.

In der Verordnung steht: "Nach diesem Vorschlag müssen neue Typen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen so ausgelegt sein, dass bei einem schweren Unfall automatisch ein eCall-Notruf über die Notrufnummer 112 ausgelöst wird."

Und weiter: "Da das eCall-System im Fahrzeug nur aktiv ist, wenn sich ein Unfall ereignet oder es manuell ausgelöst wird, gibt es kein Datenschutzproblem beim Tracking des Autos."

Doch! Man hat nämlich vergessen das Ausschalten (Opt-Out) zum Standard zu erklären!

Und dann kommt noch dies: "Es wird erwartet, dass die Fähigkeiten der eCall-Technologie-Plattform (Positionsbestimmung, Verarbeitung und Kommunikation) für zusätzliche Dienstleistungen genutzt werden können (z.B. fortschrittliche Versicherungssysteme, Verfolgung gestohlener Fahrzeuge usw)."

Dann können wir den Datenschutz endgültig vergessen ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2014/vorratsdatenspeicherung-von-autos-ab-naechstem-jahr-durch-ecall-system-verpflichtend-aeh-freiwillig/

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Tags: #Geodaten #EU-verordnung #eCall #KfzKennzeichenerfassung #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit
Erstellt: 2014-06-10 06:44:41
Aufrufe: 1621

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