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23.07.2009 Behinderung des BND-Ausschusses grundgesetzwidrig
Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Behinderung des BND-Ausschusses war grundgesetzwidrig - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik
Behinderung des BND-Ausschusses war grundgesetzwidrig

Es ist ein weitreichender Erfolg für die Opposition im Bundestag: Die Bundesregierung hat mit ihren Beschränkungen des BND-Untersuchungsausschusses gegen das Grundgesetz verstoßen - das hat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Karlsruhe - Geklagt hatten FDP, Grüne und Linksfraktion - ihnen hat das Bundesverfassungsgericht überwiegend Recht gegeben: Die eingeschränkten Aussagegenehmigungen für Zeugen im Ausschuss sowie die teilweise Sperre von angeforderten Akten verletze das Informations- und Untersuchungsrecht des Bundestags, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
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Tags: #BND #Geheimdienst #Geheimdienste #Untersuchungsausschuss #G10-Kommission #Geheimdienstausschuss #Bundestag #Bundesregierung #Bundesverfasungsgericht
Erstellt: 2009-07-23 08:58:10
Aufrufe: 2622

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