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08.08.2014 Urteil gegen Werbemails

Double-Opt-In: Einwilligung muss durch Dokumentation beweisbar sein

Nur wenn der Kunde per E-Mail gebeten wird, eine Newsletter-Bestellung zu bestätigen und diese Bestätigung beim Werbenden dokumentiert wird, so ist durch dieses Double-Opt-In Verfahren sichergestellt, dass er in E-Mail Werbung an diese E-Mail-Adresse ausdrücklich eingewilligt hat.

Nur wenn die Werbefirma die eingehenden E-Mails gerichtsfest dokumentiert, ist davon auszugehen, dass der Kunde die Werbung wirklich verlangt hat. In fast allen Unternehmen liegt mit der Dokumentation eingehender E-Mail "einiges" im Argen.

Mehr dazu bei http://www.haufe.de/recht/datenschutz/double-opt-in-einwilligung-muss-beweisbar-sein_224_265616.html

Zum Thema "E-Mails gerichtsfest dokumentiert" lohnt es sich bei Per Heinlein nachzulesen.

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Tags: #Werbung #Recht #E-MailDokumentation #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Scoring #Cyber-Mobbing #sozialeNetzwerke #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Cookies
Erstellt: 2014-08-08 07:21:55
Aufrufe: 1704

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