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14.08.2014 Gericht verbietet Autokameras

LANDESDATENSCHUTZBEAUFTRAGTER: DASHCAM-URTEIL "GUTES ZEICHEN FÜR DEN DATENSCHUTZ"

Das Ansbacher Verwaltungsgericht hat geurteilt, dass es unzulässig ist mit Dashcams, also Kameras an der Winschutzscheibe des Kfz, Aufnahmen zu machen, sobald diese später ins Internet gestellt, auf Youtube oder Facebook hochgeladen oder Dritten – etwa der Polizei vermittelt werden.

Mit den Aufnahmen werden die Datenschutzrechte anderer verletzt.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsens meint dazu, dass das Dashcam-Urteil ein "gutes Zeichen für den Datenschutz" sei. Bei permanentem Mitschneiden des Verkehrsgeschehens durch Privatleute drohen auch in Niedersachsen Bußgelder.

Mehr dazu bei http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/dashcam-datenschutz-ansbach-100.html
und http://www.ad-hoc-news.de/neue-oz-neue-oz-gespraech-mit-michael-knaps-sprecher-des--/de/News/38243375

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Tags: #Persoenlichkeitsrecht #Dashcams #Videoueberwachung #Urteil #Privatsphaere #Geodaten #KfzKennzeichenerfassung #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz
Erstellt: 2014-08-14 06:44:53
Aufrufe: 1570

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