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28.08.2014 Unzureichender Entwurf zum Datenschutz

Ex-Datenschutzbeauftragter Schaar: Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes “völlig unzureichend”

Die Bundesregierung beschränkt sich offensichtlich auf das absolute Mindestmaß beim gestern vorgelegten Entwurf zur Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes. Eine Anpassung ist durch die Urteile des EuGH zur mangelnde Unabhängigkeit der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden dringend notwendig.

  • So soll es beim Vorschlagsrecht durch die Bundesregierung bleiben.
  • Regelungen zur Zeugenvernehmung werden gegenüber der derzeitigen Regelung sogar deutlich eingeschränkt.
  • Der “Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung” der Bundesregierung wird aufgewertet, d.h. der Datenschutz darf sich evtl. nicht in politische Dinge, wie die NSA-Affaire einmischen.
  • Der Dienstsitz des bzw. der Bundesbeauftragten wird durch die Gesetzesänderung zukünftig auf Bonn festgelegt. Häh?

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2014/ex-datenschutzbeauftragter-schaar-gesetzentwurf-zur-aenderung-des-bundesdatenschutzgesetzes-voellig-unzureichend/

Anmerkung: Hätte die Bundesregierung in den letzten Jahren nicht die Bremser in Brüssel unterstützt, hätten wir bereits eine EU-Datenschutzverordnung, die viele weitere Punkte besser geregelt hätte und die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten wäre europäisch vernünftig geregelt.

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Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #IFG(Informationsfreiheitsgesetz) #BDSG #Informationsfreiheit #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit
Erstellt: 2014-08-28 07:27:21
Aufrufe: 1612

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