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10.10.2014 BND bei "Eikonal" rechtswidrig tätig?

Operation Eikonal: NSA wollte die Daten des BND nicht mehr

Was der BND darf und was nicht muss die G-10 Kommission feststellen, wenn sie denn davon erfährt. Nun hat der SPD-Abgeordnete Christian Flisek unter Berufung auf streng geheime Akten, die dem NSA-Untersuchungsausschuss vorliegen, einem Bericht der Süddeutschen Zeitung von vergangener Woche widersprochen, wonach der BND die Kooperation mit der NSA am Frankfurter DE-CIX-Knoten beendet habe, weil es auf deutscher Seite zu große Bedenken gegen die Weiterleitung der Daten an die USA gab. Der US-Geheimdienst NSA hat die Kooperation mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) zur Ausleitung von Daten aus dem Frankfurter Internetknoten DE-CIX offenbar aus eigenem Antrieb gestoppt.

Unabhängig davon bleibt jedoch die Tatsache, dass die Filtermethoden des BND nicht ausgereicht haben, um die Daten deutscher Internetnutzer vor US-Zugriff zu schützen. Damit hat der BND seine Kompetenzen überschritten und deutsches Recht gebrochen.

Mehr dazu bei https://blog.fefe.de/?ts=aacb5508 und http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-10/nsa-bnd-eikonal-details-untersuchungsausschuss

Anmerkung: Interessant Frage wären z.B.: Hatte die NSA vielleicht einen eigenen Zugang am DE-CIX, als sie die BND-Datenlieferung ablehnte? Wann bekennt Herr Steinmeier, als damals verantwortlicher Kanzleramtsminister, seine Schuld und tritt zurück?

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Tags: #Grundrechte #BND #Steinmeier #G10-Gesetz #Menschenrechte #NSA #PRISM #Tempora #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung
Erstellt: 2014-10-10 07:10:12
Aufrufe: 1559

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