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28.11.2014 "Natürliche Person"

So biegt sich der BND das Recht zurecht

Wenn der BND im Beifang seiner Spionage Daten von G10-Grundrechtsträgern, also von deutschen Staatsbürgern, in die Finger bekommt, muss er sie sofort aussortieren und löschen. Das ist die Rechtslage nach Artikel 10 des Grundgesetzes.

Jedoch ist man auch als Deutscher nach "BND-Auslegung des Grundgesetzes" "zum Abschuss frei gegeben." sobald man im Ausland für ein ausländisches Unternehmen oder eine Organisation arbeitet. Dann nämlich ist man ein "Funktionsträger" im Sinne des BND.

Wenn eine "ausländische juristische Person kommuniziert", dann sei es für den BND "unerheblich, welche natürliche Person das macht", sagte Stefan Burbaum, zwischen 2002 und 2005 Jurist im BND.

Mehr dazu bei http://www.sueddeutsche.de/politik/nsa-ausschuss-so-biegt-sich-der-bnd-das-recht-zurecht-1.2242129

Anmerkung: 1. Rechtsauslegung des Grundgesetzes sollte in Deutschland dem Bundesverfassungsgericht überlassen werden und nicht einem Geheimdienst.
2. Die Auffassung, dass "ausländische juristische Personen" Agenten sein können und bespitzelt werden dürfen, kennen wir ja schon aus der jüngsten russischen Gesetzgebung ... war wieder mal nichts mit dem hohen Ross des "freien Westens".

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Tags: #Geheimdienste #BND #G10-Gesetz #Ausland #jusrischePerson #Hacking #Geodaten #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoueberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Beifang
Erstellt: 2014-11-28 07:53:31
Aufrufe: 1507

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