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01.08.2009 Datenschutznovelle II erhöht Datenschutz leicht im Bereich Werbung und Adresshandel
Compliance-Anforderungen an den Umgang mit Daten erhöht: Specials
Datenschutz-Novelle macht Werbung gläsern und verschärft Datenschutz
Compliance-Anforderungen an den Umgang mit Daten erhöht
31.07.2009 | Autor: Rechtsanwältin Elisabeth Wiesner

Die Gesetzesnovelle regelt unter anderem den Umgang mit Kundendaten neu.
Die Gesetzesnovelle regelt unter anderem den Umgang mit Kundendaten neu.
Bundestag und Bundesrat haben die Datenschutznovelle II beschlossen. Die Änderung tritt am 1. September in Kraft und hat wichtige Konsequenzen für Firmen.
Das Interesse, an personenbezogene Daten zu gelangen und diese für Werbezwecke zu verwerten, ist groß. Nach der Gesetzesänderung ist zukünftig die Nutzung von Kundendaten zum Zwecke des Adresshandels oder der Werbung nur dann zulässig, wenn der Betroffene schriftlich seine explizite Einwilligung erklärt. Dies entspricht einem Paradigmenwechsel vom Opt-out- zum Opt-in-Verfahren. Wird die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen abgegeben, ist sie optisch deutlich hervorzuheben. Zudem darf der Vertragsabschluss nicht von einer Zustimmung abhängig sein.
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Tags: #Datenschutznovelle #DatenschutznovelleII #BDSG #Bundesdatenschutzgesetz #Werbung #Adresshandel #Datenschutz #Opt-In #Opt-out #Bundestag #Bundesrat #IT-Business
Erstellt: 2009-08-01 07:49:09
Aufrufe: 4070

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